Flurstück liegt in der Nähe von zwei Bodendenkmälern

von Redaktion

Bürgermeister informiert über Änderungen zu Bebauungsplan „Oberbrunn“

Pittenhart – Bürgermeister Josef Reithmeier (CSU) sprach auf der jüngsten Gemeinderatssitzung Pittenharts über den Bebauungsplan „Oberbrunn“ und informierte das Gremium zu Änderungen.

Inzwischen sind die Anlieger persönlich beteiligt und es wurden keine Stellungnahmen abgegeben, ebenso wie einige Behörden und Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen, aber keine Einwände, erfolgten von den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Amt für Landwirtschaft und Forsten, des Bauernverbandes, der Deutschen Telekom, der Feuerwehr Pittenhart, dem Landratsamt mit Sachgebiet Immissionsschutz und Wasserrecht, der Regierung von Oberbayern, Bereich Höhere Landesplanungsbehörde, und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing.

Von der Bayernwerk Netz GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände, es wird aber darauf hingewiesen, dass durch die Planung der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden darf und auf den Schutzzonenbereich der Kabel zu achten ist.

Das Bayerische Landesamt für Bau- und Kunstdenkmalpflege gibt zu bedenken, dass das Flurstück 934, wie das gesamte Plangebiet, in der Nähe von zwei Bodendenkmälern, wie untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Oberbrunn mit seinen Vorgängerbauten und der Villa Rustica der römischen Kaiserzeit liegen.

Das Landesamt bittet einen entsprechenden Text bezüglich Bodeneingriffen jeglicher Art, im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen. Die Gemeinde wies bereits im Urplan auf die Bau- und Bodendenkmäler und auf die unverzügliche Meldepflicht hin.

Auch vom Bauamt SG 4.40 des Landratsamts Traunstein liegt die Stellungnahme vor, in der auf die Regelung in den textlichen Festsetzungen auf die Errichtung von Kfz-Stell- oder Garagenstellplätzen hingewiesen wird.

Ebenfalls hat sich das SG 4.14 Naturschutz bezüglich der im Urplan festgesetzten Bäume am Ortsrand geäußert. Die Bäume und die Heckenstruktur gelten als zu erhaltender Wildstrauchwuchs und dürfen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht entfernt werden. Darauf sollte auch der Antragsteller hingewiesen werden.

Weiter sind textlich und zeichnerisch die Festlegungen des SG 4.13 Tiefbauverwaltung in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Aus der Stellungnahme geht hervor, dass gegen die Verkehrserschließung durch eine neue Zufahrt zur Kreisstraße TS22 keine Einwände besehen, aber die entsprechenden Sichtdreiecke für den Einfahrtsbereich textlich und zeichnerisch festzuhalten sind.

Dem Landkreis Traunstein dürfen durch Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Zufahrt keinerlei Kosten und Verbindlichkeiten entstehen.

Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass auf dem Grundstück gewendet werden kann, da ein rückwärtiges Ausfahren auf die Kreisstraße nicht gestattet ist und diese nicht mit ablaufenden Niederschlagswasser von Grundstück und Zufahrten behindert, oder verschlechtert werden darf.

Zu allen Stellungnahmen fasste der Pittenharter Gemeinderat einen einstimmigen Beschluss.emk

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