Riedering – Seit Langem beschäftigt sich der Riederinger Gemeinderat mit zwei Bauvorhaben am südlichen Ortsausgang von Gögging. Dort soll auf dem einen Grundstück ein länglicher, bauernhausartiger Baukörper errichtet werden und auf dem Nachbargrundstück das Anwesen abgebrochen und wieder neu errichtet werden. Dafür werden im Parallelverfahren Flächennutzungs- und Bebauungsplan aufgestellt. Schon im Mai 2019 hatte der damalige Gemeinderat der Bebauung eines Grundstücks und eines Nachbargrundstücks zugestimmt, im November vergangenen Jahres erfolgte dann die Zustimmung zu den konkreten Bauwünschen.
Missfallen
der Behörden
Detailliert ging Birgit Gunvar Steinbacher vom Bauamt in der jüngsten Sitzung auf die eingegangenen Stellungnahmen ein. Sowohl beim Flächennutzungs- als auch beim Bebauungsplan merkte die Regierung von Oberbayern an, dass die Bauleitplanung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegenstehe. Der Weiler sollte aber, so die Behörde weiter, nicht weiter nach Süden erweitert werden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde und die Abteilung Bauleitplanung hingegen äußerten Missfallen an den Bauplänen. So führte das Landesamt für Denkmalpflege beispielsweise an, dass der Friedhof in unmittelbarer Nähe liege und dass deshalb ein ausreichender Abstand zur nördlichen Grenze des Baufeldes einzuhalten sei. Die Untere Naturschutzbehörde verwies darauf, dass der südliche Ortsrand mit den beiden Baudenkmälern (Filialkirche sowie Bauernhof) und den davor gelagerten Obstbaumbeständen seinen natürlichen Abschluss findet. „Eine Ausweitung der Bebauung in dieser Richtung stellt in diesem Ensemble einen optischen Störfaktor dar, der weder durch eine entsprechende Fassadengestaltung noch durch Eingrünungen geheilt werden kann.“
Räte stimmen
nächstem Schritt zu
Steinbacher verwies in den jeweiligen Abwägungen auf die bereits mehrfach erfolgten Abstimmungen mit den einzelnen Behörden und auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern. Letztere habe auch in Bezug auf den Bebauungsplan gegenüber dem vorliegenden Vorhaben keine Bedenken geäußert. So sind nunmehr zwischen der Kirchenmauer und dem westlichen Baufenster Grün- und Abstandsflächen von mehr als 30 Metern vorgesehen.
Auch soll das Baufenster etwas weiter nach Süden verschoben werden. Dadurch kommt das Hauptgebäude etwas tiefer im Gelände zu liegen: „Von Norden aus gesehen verschwindet das EG nahezu vollständig hinter dem leicht aufgewölbten natürlich anstehenden Gelände.“
Auch könne man nicht von mutwilliger Rodung sprechen, wie die Untere Naturschutzbehörde einwandte. Der in weiten Teilen überalterte und sehr für Sturmschäden anfällige Obstbaumbestand wurde nach entsprechenden Verlusten durch Windwurf in den vergangenen beiden Jahren in einer Fotodokumentation im Umweltbericht ergänzt und vom Grundbesitzer aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht entfernt. Zudem sind Ersatzpflanzungen für die entfallenden Obstbäume sowie Ergänzungspflanzungen am Ortsrand vorgesehen. Auch wurde vorab bereits eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung durchgeführt. Als redaktionelle Ergänzungen werden die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes mitaufgenommen. So muss einerseits ein Entwässerungskonzept parallel zum Verfahren durchgeführt werden und andererseits wird „die Festsetzung zur druckwasserdichten Ausbildung der betroffenen Geschosse im Bebauungsplan ergänzt.“
Trotz der detailreichen Ausführungen gab es keine Nachfragen. Mit 17:0 votierte das Gremium dafür, die Abwägungen in den Flächennutzungs- und Bebauungsplan miteinzuarbeiten und erneut auszulegen.