Rosenheim/Vogtareuth – Die Anordnung derSchön Klinik Vogtareuth, dass Pflegekräfte der Kinderstation ab dem 1. Dezember außerhalb der Dienstzeiten des Fachpersonals die Ankunft des Rettungshubschraubers steuern sollen, hat viele Mitarbeiter auf die Barrikaden gebracht. Aus pflegerischer Sicht ein „absolutes No-Go“, so die rund 30 Pflegekräfte vor der Verhandlung vor dem Rosenheimer Arbeitsgericht.
Zwei Pflegekräfte betreuten in der Regel acht bis zehn zum Teil sehr pflegeintensive Kinder. Eine der Kräfte müsse dann beispielsweise Patienten, die beatmet würden, verlassen, um die Landung des Hubschraubers zu begleiten, erklärte eine Mitarbeiterin der Station, die namentlich nicht genannt werden möchte. Bisher habe man sich geweigert, die Anordnung auszuführen. Die letzte Landung habe man jedoch dokumentiert. Von der Benachrichtigung der Ankunft bis zur Beendigung des Einsatzes habe es rund eineinhalb Stunden gedauert. Vorgesehen sei, dass die fehlende Kollegin von einer anderen Station, die aber nicht unbedingt speziell für den Umgang mit Kindern ausgebildet sei, gepuffert werde. Das sei eine sehr ungute Lösung, fanden die Mitarbeiter.
Hinzu komme, dass es auch keine entsprechende Dienst- und Schutzkleidung für den Einsatz im Freien gebe. „Von der Landebahn ans Krankenbett, da stellt sich die Frage nach der erforderlichen Sterilität“, gab eine Schwester zu bedenken. Die Tätigkeit umfasst laut gesetzlicher Vorgabe die Sicherheit des Landeplatzes und im Falle des Falles Löschmaßnahmen. Auch dazu sehen sich nicht alle Pflegekräfte im Stande. Entsprechende Schulungen habe es nicht gegeben. „Das geht so nicht“, sagt der Betriebsratsvorsitzende Wolfgang Thalhammer. Darum habe die Mitarbeitervertretung die Unterlassungsklage eingereicht. Begründet wurde der Antrag mit einem groben Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte. Für die zusätzliche Tätigkeit gebe es keinen Dienstplan, es sei keine dem Berufsbild entsprechende Tätigkeit, es gebe keine Dienstkleidung, keine Gefährdungsbeurteilung, keine Schulungen. Parallel dazu wurde Klage für ein Hauptverfahren eingereicht, dass bei der vierten Kammer geführt wird.
Das Arbeitsgericht wies den Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch zurück, weil sich an den Grundzügen des Dienstplans nichts geändert hat, das die Mitbestimmung des Betriebsrats erfordert hätte. Die Änderungen sind tätigkeitsbezogen und nicht zeitbezogen. Auch die fehlenden Gefährdungsbeurteilung und Schulungen seien kein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, und nur darum sei es bei dem Verfahren gegangen, betonte der Vorsitzende Richter Dr. Lubitz. Im Individualfall oder auch im Hauptverfahren könne dies anders aussehen. „Der Konflikt wird weitergehen.“ Er appellierte deshalb an beide Parteien, einen gemeinsamen Weg zu finden.
Rechtsanwalt Groß erklärte für die Schön Klinik, dass die Situation verfahren sei, deshalb werde es im Gerichtssaal keine Vereinbarung oder Zusagen geben. Grundsätzlich würde sich die Klinik einer Einigung nicht verschließen. Er war der Auffassung, dass dem Thema eine zu große Bedeutung zugemessen werde. Bei der Romed-Klinik Rosenheim und der KBO Trostberg gebe es ähnliche Lösungen. „Es ist ernüchternd, dass sich der Schutz der Mitarbeiter nicht so gewährleisten lässt, wie wir das gerne hätten, aber wir kämpfen weiter“, so der Betriebsratsvorsitzende Wolfgang Thalhammer. Vonseiten der Klinik wurde eine Stellungnahme angekündigt. Christa Auer