Frasdorf/Wildenwart – Bis zum Jahr 1978 gab es die selbstständige Gemeinde Wildenwart, bevor das Gebiet auf Prien und Frasdorf aufgeteilt wurde. Zu den Vereinen, die Wildenwart prägten, gehörte der Notschlachtungsverein. Der wurde zum Ende des Jahres 2003 aufgelöst, also vor inzwischen 20 Jahren.
Gegenseitige
Unterstützung
Gegründet wurde der Verein am 24. Februar 1926 von fünf Männern. Die Aufzeichnungen und die Unterschriften weisen auf die Namen beziehungsweise Höfe Wallner, Schweiger, Freund, Hefter und Stoib hin.
Im ersten Beschluss wurde festgehalten, dass der Verein die Entschädigung von Viehschäden bei Mitgliedern auf Gegenseitigkeit bezweckt.
Mitglied konnte jeder Viehbesitzer der Gemeinde Wildenwart werden. Im Falle einer Notschlachtung sollte das Fleisch von den Mitgliedern abgenommen werden. Der Preis war unterschiedlich, je nach Qualität. Dazu hieß es im Gründungs-Protokoll: „Beim Nutzvieh und guter Qualität ist der Preis höher, bei leerem, mageren Vieh etwas niedriger.“ Der Preisvorschlag kam vom fleischbeschauenden Tierarzt.
Außerdem wurde festgehalten, dass bei Kühen mit 32 Wochen Trächtigkeit bis fünf Wochen nach dem Kälbern eine Aufzahlung stattfindet, bei Ochsen nach dem ersten Bruch. Die Höhe entsprach dem Unterschied vom erlösten Fleischpreis zum Durchschnittspreis vom Bankpreis. Ungenießbares Fleisch wurde mit 60 Prozent des Bankpreises vergütet.
Geregelt war auch die Höhe der Abnahme. Normal war ein halbes Pfund je Stück Großvieh, das das Mitglied im Stall hatte, und ein viertel Pfund bei Jungvieh. In Ausnahmefällen wurde durch den Ausschuss die Abnahme höher oder niedriger festgelegt.
Weiter hieß es: „Jedes Stück Vieh unterliegt vor der Notschlachtung der Besichtigung des Vorstandes oder seines Stellvertreters. Nur in ganz dringenden Fällen kann davon abgesehen werden und es kann die Besichtigung durch ein in der Nähe befindliches Mitglied vorgenommen werden. In Ausnahmefällen ist die Vorstandschaft berechtigt, Sondermaßnahmen zu treffen.
Beschwerden gegen die Vorstandschaft entscheidet die Generalversammlung.“
Die Viehzählung zur Festlegung der Höhe der Fleischabnahme fand halbjährlich statt. Sollte bei einer Notschlachtung das vereinbarte Fleisch nicht abgeholt werden, wurde der Betrag durch den Vereinsdiener erhoben.
In der ehemaligen Gemeinde Wildenwart gab es etliche Mitglieder mit Landwirtschafts- und Viehbetrieb. So sind im Jahr 1991 am 1. April insgesamt 37 Mitglieder gelistet, sie waren in den Orten Sieghar-ting, Pfifferloh, Oberreith, Mitterreith, Brandenberg, Röselsberg, Stupfa, Wildenwart, Reith, Aich, Greimelberg, Niesberg, Hendenham, Siggenham, Mitterweg, Bachham, Duft, Prutdorf, Gaishacken, Stetten, Elperting, Mupferting und Arbing.
Florian Bauer aus Greimelberg war zuletzt Vorsitzender des Wildenwarter Notschlachtungsvereins vor der Auflösung. Die Familien Höhensteiger und Rupp stellten damals bei den Notschlachtungsfällen die nötigen Kühl- und Aufbewahrungsräume zur Verfügung.
Miteinander
mit den Jägern
Zeitweilig war der Notschlachtungsverein Wildenwart mit den Jägern sowie Jagdgenossen zusammen. Nicht zuletzt wegen der Gebietsreform gibt es inzwischen eigene Jagdgenossenschaften für Wildenwart und Atzing.