Lange Haftstrafe für Schleuser im Raum

von Redaktion

Angeblicher Hauptorganisator flüchtete vor Polizei – Festnahme in Aschau

Traunstein/Rosenheim – Die Schleuserbande, der ein 33-Jähriger aus Aserbaidschan angehörte, war bestens organisiert – mit Übernachtungen für Geschleuste, die frisch nach Deutschland gelangten, zum Beispiel in Rosenheim – samt frischer Kleidung und Rasur. Das berichtete ein Polizeiermittler im Prozess der Zweiten Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler. Der Angeklagte soll von August 2022 bis Mitte November 2022 eine zentrale Figur in der Schleuserszene von Ungarn nach Deutschland gewesen sein. Er hatte sich zudem als Fahrer mit Polizeikräften am 15. November 2022 ein gefährliches Autorennen mit sechs Illegalen an Bord vom Autobahngrenzübergang Kiefersfelden bis nach Aschau geliefert. Der Prozess wird am 6. Februar um 9 Uhr fortgesetzt.

Mit 220 km/h
über die Autobahn

Neben einer Vielzahl von Schleusungen türkischer Staatsangehöriger über Serbien nach Ungarn und weiter über Bayern beziehungsweise Dresden in die Bundesrepublik liegt dem 33-Jährigen die risikoreiche Flucht von der österreichischen Grenze nach Hohenaschau zur Last. Der Audi Q7 missachtete die Stoppsignale für eine Grenzkontrolle und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Rosenheim. Mit mehreren Polizeiwagen hinter sich raste der Angeklagte mit seinem Audi mit bis zu 220 Stundenkilometern über die Autobahnen A93 und A8. Er verließ die Autobahn bei Frasdorf und steuerte angesichts einer Baustelle einfach durch einen Straßengraben. Auf der Staatsstraße 2093 gab er wieder Gas, steigerte sich auf bis zu 170 Stundenkilometer und fuhr im Ortsbereich von Aschau immer noch Tempo 120. Anhalteversuche durch zwei Polizeifahrzeuge ignorierte der Fahrer, ebenso jegliche Geschwindigkeitsbeschränkungen.

In Hohenaschau bog der Pkw über den Burgweg in die Forstrats-Jäger-Straße ein. In einer Sackgasse war gegen 2.10 Uhr Schluss. Mit gezogenen Schusswaffen forderten die Polizeibeamten die Autoinsassen auf, ihre Hände zu zeigen. Der 33-Jährige stieg urplötzlich aus und wurde handgreiflich. Ein Beamter wurde gebissen, als er den mutmaßlichen Schleuser vorläufig festnehmen wollte. Erst mit Hilfe von Reizgas konnte der aggressive Mann fixiert werden. In der Wache stieß er in englischer Sprache wüste Drohungen wie „I will kill you“ aus. Das unterstrich er mit einer Handgeste quer durch die Kehle.

Die Gefährlichkeit der Fluchtfahrt im Landkreis Rosenheim bestätigten die beteiligten Polizeibeamten als Augenzeugen. Teils hätten sie Probleme gehabt, dem Wagen zu folgen. Flüchtlinge kamen vor Gericht nicht mehr zu Wort. Der Grund: Sie waren nach der Fahrt unmittelbar in die Türkei zurückgeschoben worden.

Wie riskant die Flucht über Autobahn und Landstraße war, dazu hört die Zweite Strafkammer am nächsten Verhandlungstermin den Verkehrssachverständigen Dr. Andreas Thalhammer aus Schechen an.

Über die perfekte Organisation der Schleuserbande informierten Zeugen der Bundespolizei. Vorwiegend aus dem regen Chatverkehr seien viele Details deutlich geworden. In Budapest und Wien seien die Flüchtlinge für ein bis zwei Tage „geparkt“ worden in angemieteten „safehouses“ vor dem Weitertransport nach Westen. Vorwiegend in Pkw oder mit dem Zug von Kufstein nach Rosenheim seien die Flüchtlinge geschafft worden. Touren per Flixbus seien von Budapest nach Sachsen erfolgt. Ein Zeuge begründete, dort führe eine Autobahn ohne viele Anliegerorte direkt nach Dresden. Im Gegensatz zu Bayern gebe es in dem Bereich weder Schleierfahnder noch stationäre Grenzkontrollen. Nur wenige mobile Einsatzkräfte versuchten, die Route abzudecken. Eine eigene Trasse sei für Fußschleusungen eingerichtet worden.

Aus Gruppen- und Einzelchats wurde nach Worten eines Bundespolizisten vieles bekannt. Ein Beispiel: Wenn ein Schleuserfahrer ein Auto brauchte, konnte er ein Fahrzeug bei einem zuständigen Mann anfordern. Bei Pannen konnten sich die Fahrer an eine Notrufnummer in der Türkei, aber auch direkt an den Angeklagten wenden. Bei Zwischenfällen habe das vorausfahrende Scout-Fahrzeug die Polizei ablenken sollen. Nicht nur die Flüchtlinge in Rosenheim seien gut betreut worden (Zitat: „Sie sollten nicht aussehen, als ob sie gerade aus dem Wald gekommen wären.“), sondern auch die Fahrer. Ihnen seien sogar zwischen den Schleusungen Freizeitaktivitäten geboten worden, schilderte ein Zeuge.

Auf Handys sei man auch auf handschriftliche Listen mit Namen in safehouses „zwischengeparkter“ Flüchtlinge zur Weiterverteilung gestoßen. Die Adressen der sicheren Unterkünfte allerdings habe man nicht gefunden. Zum Thema Kosten wussten die Zeugen von Beträgen zwischen 800 und 1000 Euro pro Schleusung und pro Person. Ein Fahrer erhalte davon ungefähr 400 bis 500 Euro pro Flüchtling. Ob der Angeklagte in der Bande höher stehende Hinterleute hatte – auch dazu konnten die Zeugen keine sicheren Auskünfte geben.

Zwischen neun und neuneinhalb Jahren

Wie hoch die Strafe gegen den geständigen 33-Jährigen ausfällt – dazu hat die Kammer nach einem Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten bereits einen bindenden Vorschlag unterbreitet. Staatsanwalt Florian Krug hatte ohne Geständnis eine Strafe von „zwölf Jahren plus x“ gefordert, mit Geständnis etwas weniger. Der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, hielt „eine Acht vor dem Komma“ für ausreichend. Dem Vorschlag des Gerichts auf eine Haftstrafe zwischen neun und neuneinhalb Jahren stimmten letztlich alle einschließlich dem Angeklagten zu.

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