Grundschule soll barrierefrei werden

von Redaktion

Gemeinde Frasdorf prüft bauliche Umgestaltung – Inklusionsgedanken umsetzen

Frasdorf – Immer mehr Eltern wünschen sich die gemeinsame Erziehung ihrer behinderten Kinder mit nichtbehinderten Kindern. Der Freistaat hat die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung von Barrierefreiheit und behindertengerechter Ausstattung geschaffen, die Gemeinden haben sie umzusetzen.

Die Behindertenbeauftragte von Frasdorf Claudia Mayrl erläuterte dem Frasdorfer Gemeinderat die möglichen Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit in der Wastl-Fanderl-Grundschule. Als Behindertenbeauftragte vertritt sie die Anliegen der Behinderten in der Gemeinde.

Nicht auf dem
neuesten Stand

Die Frasdorfer Schule ist nicht auf dem neuesten Stand der geforderten Ausstattung für eine Inklusionsschule. Vor allem fehlt für Rollstuhlfahrer oder auch für Kinder mit anderen Behinderungen die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe in die oberen Stockwerke oder in die Unterrichtsräume im Keller zu kommen. Bürgermeister Daniel Mair (CSU) berichtete, dass zu einer notwendigen – weil gesetzlich vorgeschriebenen – Verwirklichung einige größere bauliche Maßnahmen vorzunehmen seien, beginnend mit dem behindertengerechten Ausbau der Toiletten und einer Dusche.

Der größte Posten auf der Inklusions-Ausbauliste sei dabei ein Personenaufzug, der alle Stockwerke in der Schule erschließt. Laut Herstellerangaben kostet ein an die Außenwand des Gebäudes angebauter Aufzug allein rund 120000 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für den Planer, für die Statik, für das Brandschutzgutachten, für das Ausheben der Aufzuggrube, für die Mauerdurchbrüche und letztlich den Einbau.

Eine genaue Gesamtsumme für all diese Maßnahmen konnte der Rathauschef nicht benennen. Ob und inwieweit Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen, muss noch geprüft werden. Die Gemeinde Aschau hat – nach Aussage von Claudia Mayrl – in jüngster Vergangenheit einen solchen Außenaufzug an der Gebäudesüdseite der Preysing-Grundschule im Innenhof angebaut. Die Frasdorfer Bauabteilung wird sich dort nach den Ausbau- und Fördermöglichkeiten erkundigen.

Nur interessehalber wurden in der Verwaltung weitere Erschließungsmöglichkeiten durchgespielt: Der Einbau eines Treppenlifts für rund 24000 Euro pro erschlossenes Geschoss oder einer einfachen Hebebühne für ebenfalls rund 24000 Euro lassen sich nicht ohne hohen zusätzlichen baulichen Aufwand im bestehenden Innenraum verwirklichen. Der Treppenlift sei wegen der Sperrung der halben Treppenbreite aus feuerpolizeilicher Sicht problematisch und wegen der Geschwindigkeit indiskutabel. „Bis das Rollstuhlkind mit dem Treppenlift den Pausenhof erreicht, ist die Pause vorbei.“

„Barrierefreiheit geht uns alle an!“, appellierte Claudia Mayrl, „wir profitieren alle davon, wenn wir im täglichen Leben nicht auf Hindernisse stoßen. Packen wir es gemeinsam an und machen Frasdorf und die Wastl-Fanderl-Schule barrierefrei.“

Bereits vor rund 40 Jahren wurde die Barrierefreiheit bei Schulen in der Bayerischen Bauordnung verankert. Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn alle Menschen sie einfach und ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. Während das Frasdorfer Rathaus 2009/2010 bereits barrierefrei gebaut wurde, verzichteten Bürgermeister und Gemeinderat 2005 beim Aufstocken und Ausbau des bestehenden Schulgebäudes noch auf zusätzliche Inklusionsmaßnahmen, vor allem einen Personenaufzug.

Auf Antrag von Gemeinderat Georg Bohrer (FWW) wird sich das Gremium vor der nächsten Sitzung bei einem Ortstermin ein Bild von den baulichen Möglichkeiten und den notwendigen Ausbaumaßnahmen unmittelbar in der Schule machen.

Zusätzlich diskutierten die Gemeinderäte, ob der notwendige Aufzug in der geplanten neuen Turnhalle so positioniert werden könne, dass sowohl Schule als auch Turnhalle durch einen Aufzug erschlossen werden können. Es sei dem Bürger nicht vermittelbar, in einem zusammenhängenden Gebäude zwei Aufzüge, die zudem nur sporadisch genützt würden, einzubauen. Notwendige Umbauten im Bestand und die Umnutzung bestehender Räume im Schulgebäude wie Lehrerzimmer oder Toilettenanlagen ließen sich bestimmt baulich ohne großen zusätzlichen Aufwand regeln.

Noch ist kein
Beschluss gefallen

Ohne Beschluss wurde der Tagesordnungspunkt abgeschlossen, nach dem Ortstermin und einer weiteren Beratung soll dann ein Planungsbüro mit konkreten Vorschlägen zur Verwirklichung der Barrierefreiheit und zum Einbau eines Aufzuges beauftragt werden.

Inklusion als gesetzlicher Auftrag

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