Außenbereichsregel wegen Ortsteil Streit

von Redaktion

Voraussetzung für neue Bauvorhaben

Amerang – Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für den Ortsteil Streit eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Ein Bauwerber hatte die Einleitung des Verfahrens beantragt, um seinen Handwerksbetrieb zu erweitern. Durch den Erlass einer Lückenfüllungssatzung könnte die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung von weiteren Wohnbauvorhaben innerhalb der bestehenden Bebauung erreicht werden.

Der Ortsteil ist nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Im Vorfeld hat die Bauabteilung des Landratsamtes den Satzungserlass für zulässig eingeschätzt. Der Planungsbereich umfasst circa 6000 Quadratmeter. ca

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