Es könnte schon bald losgehenim Baugebiet „Wimmäcker“

von Redaktion

Gemeinderat leitet Verfahren zur Bebauungsplanänderung ein

Pittenhart – Für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein ein Entwurf erstellt, der dem Gemeinderat Pittenhart mit der Ladung übersandt wurde.

Dem Entwurf könnte zugestimmt und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgesetzt werden.

Es ist vorgesehen ein „Mischgebiet“ gemäß der Baunutzungsverordnung festzusetzen. Der Bereich des Gebietes umfasst die Grundstücke der Flurnummern 241/2, 242/2, 230/1 vollständig, einen Teil des Grundstücks der Flurnummer 230 und 231, jeweils der Gemarkung Pittenhart.

Das Gemeinderatsmitglied Monika Lex (Freie Wähler Pittenhart) wies darauf hin, dass vor den weiteren Verfahrensschritten Fehler fachlicher und orthografischer Art behoben und bereinigt werden müssten. Insoweit möge die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Darüber hinaus sah sie die Ausweisung eines Mischgebietes kritisch und empfiehlt die Prüfung der Festsetzung eines „urbanen Gebietes“. Diese habe wesentlich mehr Vorteile, zum Beispiel im Hinblick auf Verteilungsschlüssel und Immissionswerte. Diesbezüglich soll der beauftragte Planer dem Gemeinderat im Rahmen einer Sondersitzung, Rede und Antwort stehen.

Dritter Bürgermeister Englbert Buchner (Freie Wähler Pittenhart) sprach sich dafür aus, die Planänderung weiter fortzusetzen, befürwortet aber auch die spezielle Erläuterung des Planers. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans schließlich zu. Das Verfahren wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange fortgesetzt. Von der Planungsgruppe Strasser GmbH wurde auch der Entwurf für den Bebauungsplan erstellt.

Auch bezüglich der rechtzeitigen Klärung des Gebietstyps „Mischgebiet“ oder „Urbanes Gebiet“, stimmt der Gemeinderat dem Entwurf zu.emk

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