Pittenhart – Dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit integrierter Landarbeiter-, beziehungsweise Praktikantenwohnung einschließlich Garagen für den Betriebsleiter mit Altenteiler als Ersatzbau für das bestehende, nicht erhaltenswerte Betriebsgebäude bei dem Anwesen „Altersham“ wurde von den Ratsmitgliedern zugestimmt.
Der Bauwerber beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude abzureißen und durch einen Neubau, mit der Grundfläche annähernd des bestehenden Gebäudes, zu errichten. Die Bestimmungen der Gestaltungssatzung sind bei der abschließenden Planung einzuhalten, so lautete der Beschluss.
Zur Änderung des Bebauungsplanes „Oberbrunn“ liegt eine Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein vor. Die Behörde teilt mit, dass es keine Regelung gebe, wonach Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig seien, sollten diese als Flächen für Nebenanlagen in der Begründung ausgewiesen werden.
Der Sachverhalt wurde durch das Planungsbüro mit dem Landratsamt Traunstein abgeklärt und eine entsprechende Festsetzung in den Unterlagen getroffen. Hierzu war noch der Beschluss nachzuholen. Die in der Sitzung des Gemeinderates vom 30. November beschlossenen Änderungen, beziehungsweise Ergänzungen, nach Eingang der Stellungnahmen und der in der aktuellen Sitzung noch zu fassende Beschluss zu den Stellplätzen wurden in die Unterlagen eingearbeitet.
Prüfung auf
Verfahrensfehler
Gemeinderatsmitglied Monika Lex wies darauf hin, das Verfahren auf mögliche Verfahrensfehler zu prüfen. Sie sprach insbesondere die Veröffentlichungspflichten wie die Veröffentlichung im Internet an. Der Anregung zur Aufnahme einer konkreten Regelung wurde nachgekommen.
Die Unterlagen werden entsprechend nachgebessert. Der Gemeinderat beschloss schließlich die erste Änderung des Bebauungsplanes „Oberbrunn“.emk