Stephanskirchen – Der Termin, um den Nachwuchs für eine Kindertagesstätte in der Gemeinde einzuschreiben, steht. Vorab laden die Einrichtungen zum Tag der offenen Tür.
Die Kindergärten St. Georg und Regenbogen in Schloßberg öffnen am Mittwoch, 21. Februar, von 14 bis 17 Uhr ihre Türen. Der Kindergarten Sonnenschein in Haidholzen sowie das Haus für Kinder Bärenstube in Stephanskirchen können am Freitag, 23. Februar, von 14 bis 17 Uhr besichtigt werden. Beim Haus für Kinder Räuber Hotzenplotz in Haidholzen sind Hausbesichtigungen nach einer Terminvereinbarung möglich oder auch der virtuelle Spaziergang auf der Internetseite.
Die Anmeldung für einen Platz in einer der Einrichtungen für das Betreuungsjahr 2024/25 findet zentral am Mittwoch, 28. Februar, von 8.30 bis 14 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Wartezeiten sind dabei einzuplanen. Das Voranmeldeformular kann vor Ort ausgefüllt oder auch vorab heruntergeladen werden. Die Mitarbeiter können die Rücksendung des Formulars erst am Folgetag berücksichtigen. Das Voranmeldeformular muss bis spätestens Donnerstag, 29. Februar, um 8 Uhr zurückgeschickt werden und im Rathaus eingegangen sein.
Nur Kinder aus der Gemeinde Stephanskirchen haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Wer wegzieht, muss die Gemeinde umgehend informieren. Pro Kind darf nur eine Voranmeldung ausgefüllt werden. Die Voranmeldung ist verbindlich. Mit ihr entsteht kein Anspruch auf einen Platz in der Wunscheinrichtung.
Krippenkinder, die bereits in der Einrichtung sind, müssen nicht erneut für den Kindergarten angemeldet werden. Falls die Eltern wünschen, in eine andere Einrichtung zu wechseln, müssen sie erneut eine Voranmeldung ausfüllen. Voranmeldungen aus dem Vorjahr sind nicht mehr gültig, so die Gemeinde.
Der Beginn des Betreuungsjahres ist der September. Spätere Eintritte sind nur bei freien Plätzen möglich, weil keine Plätze reserviert werden können.
Die Mindestbuchungszeit für Krippe und Kindergarten beträgt 20 Stunden an fünf Wochentagen. Ein „Platzsplitting“ ist nicht möglich.
Voranmeldungen, die nach dem Termin beziehungsweise nach dem zentralen Anmeldetag erfolgen, landen auf der Warteliste der Gemeinde. Diese Liste führen die Mitarbeiter der Gemeinde zentral. Die Einrichtungen führen keine Wartelisten für Folgejahre.
Immer wieder kommt es zur Anmeldung für einen Betreuungsplatz, der dann nach der Zusage doch nicht benötigt wird. Nicht immer ist es möglich, dass ein Kind in der Wunscheinrichtung einen Platz erhält. Aus diesem Grund bittet die Gemeinde darum, sich über mehrere Einrichtungen zu informieren und nur jene anzugeben, die das Kind besuchen soll.