Stephanskirchen – Die Stellplatzsatzung der Gemeinde brachte dem Bauwerber die erste Abfuhr ein. Das war im Juli 2022. Denn von dieser Satzung wich die vorgelegte Planung ab. Und wo der Bau- und Planungsausschuss schon einen Fehler gefunden hatte, ließ der zweite nicht lange auf sich warten: Den Damen und Herren im Ausschuss erschien die vorgesehene dreigeschossige Bebauung zu üppig. Flugs wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt Rosenheim zu klären, ob sie sich noch in die Umgebungsbebauung einfügt.
Landratsamt: Passt
nicht in Umgebung
Nachdem das Landratsamt Rosenheim laut Bauverwaltung der Gemeinde zu dem Ergebnis kam, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der beantragten Höhe nicht in die Umgebungsbebauung einfügt, fand im Januar 2023 eine Besprechung mit dem Bauherrn und dem Planer statt. Dabei wurde eine Planskizze mit reduzierten Höhen vorgelegt, welche vom Landratsamt als genehmigungsfähig beurteilt wurde. Im Februar 2023 wurde bei der Gemeinde eine Tektur zur Bauvoranfrage eingereicht, mit der die Höhe zwar gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert wurde, aber nicht in dem Maß wie bei der Besprechung im Januar vorgestellt.
Der Stellplatznachweis wurde entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung abgeändert, wobei nur vier der fünf notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück vorhanden sind und ein fünfter Stellplatz in der Tiefgarage des benachbarten Anwesens Salzburger Straße 13 nachgewiesen werden sollte. Der Bau- und Planungsausschuss lehnte kurz darauf den Vorbescheidsantrag wieder ab – weil sich das Vorhaben seiner Auffassung nach auch in der reduzierten Form nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
In seiner jüngsten Sitzung lagen dem Bau- und Planungsausschuss erneute Tekturpläne vor. In der vom Bauamt so bezeichneten Variante A wird eine Firsthöhe von 10,19 Metern und eine Traufwandhöhe von 9,12 Metern beantragt. In Variante B eine Firsthöhe von 10,04 Metern und eine Traufwandhöhe von 8,98 Metern. Die Variante B entspricht hinsichtlich der Höhe der Variante vom 22. Dezember 2022, welche vom Landratsamt als genehmigungsfähig beurteilt wurde. „Eine Handbreit höher, das ist zu vertreten“, fand Bauamtsleiter Wolfgang Arnst. Zumal gegenüber der letzten Behandlung die Firsthöhe um 59 Zentimeter und die Traufwandhöhe um 61 Zentimetern reduziert wurden.
So füge sich das Mehrfamilienhaus gerade noch in die Umgebung ein, so die Auffassung des Bauamtes. Das Rathaus auf der anderen Straßenseite ist als sogenannter Solitärbau kein Vergleichsmaßstab. Auch die mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshäuser an der Salzburger Straße, die den Lärm der Staatsstraße weitgehend aus dem Wohngebiet heraushalten, sind es nicht. Es zählen die anderen Wohngebäude in der direkten Umgebung.
Die Stellplatzplanung bleibt unverändert mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück, die über die Austraße erschlossen werden, sowie einem Stellplatz in der Tiefgarage des Anwesens Salzburger Straße 13. Dieser kann allerdings, so die Vorlage des Bauamtes, nur angerechnet werden, wenn eine Sicherung im Grundbuch zugunsten des Baugrundstücks erfolgt. Dieser Stellplatz in der Tiefgarage kam bei den Ausschussmitgliedern nicht besonders gut an. Stephan Mayer (Parteifreie Bürger) konnte sich nicht vorstellen, „dass das in der Praxis funktioniert. Für meine Begriffe ist das nur ein theoretischer Stellplatz.“
Stellplatznachweis
beim Nachbarn?
Auch Petra Hofmann (Unabhängige Fraktion) hatte Bedenken: Die Stellplätze in dieser Tiefgarage seien sehr begehrt. Da sei es nicht sicher, dass der Bauwerber einen bekomme. Sie wollte den Nachweis des Stellplatzes gerne schon bei der Abstimmung über den Vorbescheid gesichert haben. Christian Hausstätter, Baurechtler der Gemeinde, wusste, dass dem Haus Salzburger Straße 13 ein Stellplatz fehlte, ließe man den Bauwerber seinen schon vorhandenen Stellplatz im Grundbuch auf das Nachbargrundstück übertragen. Blieb die Frage, ob sich die Eigentümergemeinschaft darauf einlasse.
Petra Hofmann stellte schließlich einen – einstimmig angenommenen – Antrag zur Geschäftsordnung: Der Vorbescheid möge im gesamten Gemeinderat behandelt werden. „Es gab da jetzt einfach schon zu viele Vorschläge.“
Der Gemeinderat beschäftigt sich nun in seiner Sitzung am heutigen Dienstag ab 18.30 Uhr mit dem Mehrfamilienhaus neben dem Rathaus.