Halfing – Einstimmig nahmen die Gemeinderäte Halfings in ihrer jüngsten Sitzung die Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Graben an. Der Plan soll nun erneut ausliegen.
Wie mehrfach berichtet, laufen Flächennutzungs- und Bebauungsplan für das Gewerbegebiet im Parallelverfahren. Im Bereich des bereits bestehenden Gewerbegebietes konnte die Gemeinde im vergangenen Jahr etwa 8000 Quadratmeter Grund erwerben. Insgesamt geht es um eine Bauleitplanung für insgesamt etwa 18000 Quadratmeter Gewerbefläche.
Verschiedene Träger öffentlicher Belange und Behörden hatten sich hinsichtlich des Vorhabens gemeldet. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten merkte an, dass die Kompensationsmaßnahmen soweit möglich auf den überplanten Flächen ausgeführt werden sollen. Und die Regierung von Oberbayern, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, wies darauf hin, dass Belange des abwehrenden Brandwehrschutzes zu überprüfen sind. Für beide Einwände waren keine Änderung der Planunterlagen nötig.
Andere Stellungnahmen wiederum machten eine redaktionelle Ergänzung erforderlich. So merkte beispielsweise die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Rosenheim an, dass darauf hinzuweisen sei, dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet eine oder mehrere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, zur Verfügung zu stellen sind.
Der Verfahrensvermerk wird entsprechend angepasst, erklärte hierzu Bürgermeisterin Regina Braun (CSU). Eine Ergänzung hinsichtlich der Begründung zum Nachweis des Flächenverbrauchs solle laut der Abteilung Landes- und Regionalplanung der Regierung von Oberbayern erfolgen.
Die Untere Naturschutzbehörde mahnte die Festsetzung einer privaten Grünfläche am Ortsrand an. Diese soll, so der einstimmige Beschluss, sechs Meter breit bleiben. Der Kompensationsbedarf soll sich erhöhen, da diese Fläche keine Berücksichtigung beim Planungsfaktor findet.
Außerdem, so der einstimmige Beschluss, macht die Gemeinde eine floristische Bestandsaufnahme der bereits ausgewiesenen Ausgleichsfläche, um sicherzustellen, dass die derzeitige Bewirtschaftung zum Erreichen des gesetzten Entwicklungsziels zielführend ist. Außerdem wurde hierzu festgehalten, dass die Fläche nicht im Bereich eines Trinkwasserschutzgebiets liegt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist in diesem Bereich ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt, das die Gemeinde jedoch nie festgesetzt hat.
Zudem gab es die einstimmige Befürwortung, dass auch Lichtwerbung den artenschutzfachlichen Vorgaben entspricht. Dazu ist die Beleuchtungsdauer der Werbung einzuschränken. Zwischen 22 und 6 Uhr muss die Werbebeleuchtung ausgeschaltet werden.
Nachdem keine Nachfragen aus den Reihen der Gemeinderäte kamen, ließ die Bürgermeisterin über den Folgebeschluss abstimmen. Die S·A·K Ingenieurgesellschaft in Traunstein erhält mit einstimmigen Beschluss den Auftrag, die vorstehenden Abwägungen in die Planung einzuarbeiten. Der geänderte Bebauungsplan soll dann erneut für die Öffentlichkeit ausliegen.
Die Beteiligung erfolgt im Parallelverfahren mit der siebten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Auch diesem Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. elk