Immer Ärger mit dem Biber

von Redaktion

Halfinger Landwirt Andreas Thusbaß muss Überflutung seines Feldes hinnehmen

Halfing – „Es geht hier nicht nur um mich“, betont Andreas Thusbaß gleich zu Beginn des Gespräches mit den OVB-Heimatzeitungen. Der Halfinger Landwirt ist sich des Ausmaßes des Problems durchaus bewusst. Viele Bauern in der Region haben mit Problemen zu kämpfen, die der Biber verursacht hat. Der Grund: Die Dämme der Nagetiere stauen die Bäche so auf, dass die bewirtschafteten Flächen unkontrolliert überflutet werden. 

Flächen werden
unbrauchbar

Doch die Folgen sind viel größer als nur ein hoher Wasserstand, wie Thusbaß betont. „Die Leidtragenden sind am Ende meine Tiere“, meint er. Wenn das Wasser in die Flächen drückt, wird der Boden auf lange Sicht „völlig unbrauchbar”. Das angebaute Futter wird „kontaminiert“, die damit versorgten Kühe und Rinder krank. „Die Parasiten werden im schlimmsten Fall von den Tieren wieder ausgeschieden und verseuchen damit neue Flächen“, erklärt der 59-jährige Landwirt. Ein Teufelskreis, der in dem Fall viel mehr ruiniert als nur die rund ein Hektar Land, die im Moment durch das hohe Wasser nicht zu bewirtschaften sind. 

Angefangen hat das „Biber-Problem“ schon im Spätsommer 2023. Von der Urschlachquelle bei Halfing verzweigt sich der Mühlbach über das Gelände von Andreas Thusbaß. Doch während das Wasser normalerweise eine Höhe von rund 30 bis 40 Zentimetern erreicht, war der Stand rund um den Biberdamm plötzlich um das Vierfache höher, was zur Überflutung des Feldes führte.

„Mein Vorschlag wäre, den Biber zu fangen und in ein Naturschutzgebiet zu versetzen“, sagt der Bio-Landwirt, der grundsätzlich nichts gegen den Nager habe. „Ich will ihn ja nicht abschießen lassen“, betont er. Doch mit seinen Bemühungen stößt Thusbaß an seine Grenzen.

Einfach den Damm oder gar den Biber aus der Gegend zu vertreiben, ist nicht so leicht. Zahlreiche Auflagen, Vorgaben und Gesetze schützen das Leben des Tieres und machen private Eingriffe strafbar.

Die Fälle, in denen die Dämme zerstört oder gar vergiftete Nahrung ausgelegt werden, landen bei der Polizei. „Das gilt auch, wenn sich die Tat nicht direkt gegen das Tier richtet”, erklärt Alexandra Rieger, Oberkommissarin der Wasserschutzpolizei Prien. Sie hat immer wieder mit Fällen wie denen von Thusbaß zu tun und kennt daher die Problematik von Landwirtschaft und Tierschutz.  Aber was für Möglichkeiten gibt es für betroffene Bauern? Zum einen können Fälle wie die des Halfingers an das bayerische Umweltministerium gemeldet werden. Dort können Landwirte Ausgleichszahlungen für ihren Verlust beantragen. Das Problem: Auch wenn die Ausgleichszahlungen laut Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erhöht wurden, können davon nicht alle Schäden abgedeckt werden. „Diese Zahlungen sind auch schwer zu beziffern“, meint Thusbaß. Schließlich könne man die Folgeschäden des „Teufelskreises” keiner Behörde klarmachen.  Deshalb wandte er sich an die Untere Naturschutzbehörde im Rosenheimer Landratsamt – und wurde auch hier enttäuscht. „Die Mitarbeiter der Behörde haben eine kleine Mulde um den Damm angelegt, die den Wasserstand ein wenig senken soll. Die Biber bauen das in kurzer Zeit wieder zu“, ist der Landwirt überzeugt.

Für Thusbaß ist der Schutzstatus des Bibers in diesem Fall zu hoch. „Wir kümmern uns um den Erhalt der Natur und pflegen die Felder“, sagt er. Ein wenig mehr Wertschätzung und Unterstützung findet der Landwirt daher durchaus angebracht.  

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