Leserforum

Katzenhalter in der Pflicht

von Redaktion

Zum Bericht „Kastrationspflicht für frei laufende Katzen? (Lokalteil):

Anfangs habe ich mich über den Artikel bezüglich einer Kastrationspflicht für den Landkreis Rosenheim gefreut, als ich ihn dann gelesen habe, war ich jedoch verärgert. Seit Jahren ist bekannt, dass gerade Bayern ein massives Problem mit verwilderten Katzen und Katzenkolonien hat, dass sich die Tiere unkontrolliert vermehren und fast immer erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sind. Die Tiere stammen oft aus ländlichen Bereichen, da sie sich dort gut verstecken und ungehindert vermehren können. Das Leid nimmt dort oft unfassbare Ausmaße an. Wie viele Streunerkatzen es in Bayern gibt, kann man nur mutmaßen. 2017 waren es laut Schätzungen etwa 300000 Tiere im Freistaat. Katzen können zwei- bis dreimal jährlich Nachwuchs bekommen, die Geschlechtsreife tritt mit etwa sechs Monaten ein. Die vorgenannte Zahl von 300000 dürfte inzwischen also mehr als veraltet sein. Wer seiner unkastrierten Katze unkontrollierten Freigang gewährt, trägt aktiv zur weiteren unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen bei und fördert somit auch aktiv das Leid der unzähligen Kitten, Katzen und Kater. Die Tierheime platzen aus allen Nähten, wissen nicht mehr wohin mit den ganzen „Fundtieren“ und auf den Kosten für die Tiere, die niemandem gehören, bleiben sie ebenfalls sitzen. Die neue Gebührenordnung für Tierärzte treibt dies noch dazu auf die Spitze. Die Sorgen der Tierschützer wachsen, denn die Kitten-Flut im Frühjahr wird von Jahr zu Jahr massiver. Wo bleibt die Verantwortung jedes Einzelnen? Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sollte Pflicht für jede Freigängerkatze sein und zeugt von verantwortungsbewussten Haltern.

Magdalena Schauer

Halfing

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