Ausnahme vom Bebauungsplanim Gewerbegebiet Achen

von Redaktion

Schonstetter Rat genehmigt Betriebsleiterwohnung

Schonstett – Für eine längere Diskussion sorgte der Bauantrag der „Ebersberger Immobilien GmbH & Co.KG“ auf Neubau einer Halle mit Büros und Betriebsleiterwohnung sowie Errichtung von Garagen und Stellplätzen im Gewerbegebiet Achen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Schonstett. Grundsätzlich können alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Problematisch sei die beantragte Betriebsleiterwohnung mit 225,86 Quadratmetern, so die Verwaltung. Diese empfahl, den Antrag abzulehnen, zumal auch das Landratsamt signalisiert hatte, keine Notwendigkeit für eine Betriebsleiterwohnung zu sehen.

Weiter – so die Verwaltung – sei auf das Verhältnis von Wohn- zu Gewerbenutzung besonderes Augenmerk zu legen. Wird die Wohnbebauung zu viel, könnte es sein, dass der Gebietscharakter „kippt“. Dies hätte zur Folge, dass der Charakter des Bebauungsplanes von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ oder „Urbanes Gebiet“ geändert werden müsste, was Einfluss auf geforderte Immissionswerte haben könnte. Der Bauwerber argumentiert, dass es sich beim Bauherrn im Gegensatz zur bestehenden Bebauung bei dem Antrag um einen anderen Bauherrn handelt. Da die beiden Firmen separat voneinander zu betrachten sind, ist aus seiner Sicht für das Gebäude eine Betriebsleiterwohnung erforderlich, schon um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten.

Trotz einiger Bedenken stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme dem Antrag zu. Bei der Betriebsleiterwohnung stimmte der Rat der Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Keine Einwände gab es zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in Au.mv

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