Eggstätt – Der Gemeinderat hatte dem Antrag eines Bauwerbers, aus der ehemaligen Tenne ein Wohngebäude zu machen und das Heizhaus im bestehenden Stall zu errichten, nichts entgegenzusetzen.
Bauamtsleiterin Regina Maier erläuterte im Vorfeld der Abstimmung das Vorhaben im Außenbereich näher. Der Bauwerber wolle ein landwirtschaftliches Gebäude zum Wohnen umnutzen. Im landwirtschaftlichen Stadel sollen Stellplätze und der Heizraum untergebracht werden. Maier zeigte die Planskizze. Die Fassaden mit Bundwerk entsprechen dem Erscheinungsbild der Chiemgauer Kulturlandschaft. Die Tenne werde keine Balkone bekommen. Gemäß Eingabeplanung kommen auch „keine Neubauanteile“ hinzu. Stattdessen sei es eine reine Bestandsumnutzung. Laut Bauantrag sollen drei Wohneinheiten entstehen. Katharina Weinberger (Grüne) hakte beim Naturschutz nach, da sich das Gebäude in der Nähe von Wald und Wasser befindet und Fledermäusen Schutz bietet. Sie wolle ein artenschutzrechtliches Gutachten. Gleichzeitig betonte sie, dass man nichts verhindern wolle. Maier erklärte, dass keine Neubauanteile vorhanden seien.
Helmut Hundhammer (CSU) bezeichnete das Vorhaben als „sehr gut gelungen.“ Es sei ein hochwertiger Umbau, den man nur unterstützen könne. Da keine weiteren Wortmeldungen ergingen, stellte Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) den Beschlussvorschlag vor. Der Gemeinderat erteilt der Eingabeplanung zu Sanierung und Ausbau eines Bauernhofs sowie Errichtung eines Heizhauses im nebenstehenden Stall sein Einvernehmen. Die Gemeinderäte schlossen sich dem Vorschlag mit 12:0 an.
Ebenfalls einstimmig erfolgte die Zustimmung für ein Bauvorhaben in Aufham. Ein Bauwerber will dort, so Maier, das bestehende Wohngebäude zur Eigennutzung erweitern und zusätzlich einen Carport mit Technikraum errichten. Auch dieses Bauvorhaben liege im Außenbereich und sei nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Erweiterung eines Wohngebäudes ist demnach zulässig, „sofern die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäudebestand angemessen ist, als auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse als angemessen eingeschätzt werden kann“.
Ein Nachteil der digitalen Antragstellung sei, dass es außer der Angabe „Eigenbedarf“ keine weitere Nutzungsbestimmung gebe, befand Maier. Die Verwaltung empfehle daher, die Zustimmung an die Bedingung der Angemessenheitsprüfung zu knüpfen. Der Rat erteilte dem Bauantrag unter Berücksichtigung der angemessenen Wohnraumerweiterung geschlossen seine Zustimmung. elk