Aschau – Seit 25 Jahren ist Alois Pfaffinger ehrenamtlicher Feldgeschworener der Gemeinde Aschau. Als Dank für sein langjähriges Engagement zum Wohle der Gemeinschaft lud ihn Bürgermeister Simon Frank ins Aschauer Rathaus ein. Zusammen mit Falk Brem, Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Rosenheim und dessen Kollegen Manuel Friedrich überreichte Frank dem Jubilar, im Beisein seiner Gattin Elisabeth, eine Urkunde – unterschrieben vom bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker – sowie einen Bildband über den Chiemgau.
„Ein Vierteljahrhundert stand Alois Pfaffinger als ehrenamtlicher Feldgeschworener im Dienst des Vermessungsamtes“, bedankte sich Falk Brem für die Zusammenarbeit. „Diese Zusammenarbeit ist noch lange nicht beendet, denn Feldgeschworene werden auf Lebenszeit bestellt. Sie zählen zum ältesten kommunalen Ehrenamt in Bayern und sind bekannt als „Hüter der Grenzen“. In enger Zusammenarbeit mit den bayerischen Vermessungsbehörden leisten sie unparteiische Arbeit“.
Falk Brem beschrieb die Tätigkeiten der Feldgeschworenen zum Wohle der Gemeinschaft: „Die Arbeiten sind sehr umfangreich, doch sind sie nicht spektakulär und finden in der Regel ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt. In jeder bayerischen Gemeinde sind durch den Bürgermeister und den Gemeinderat vier bis sieben Feldgeschworene bestellt.
Ihre Aufgabe besteht da-rin, bei der Abmarkung von Grundstücken mitzuwirken. Diese Abmarkung ist grundsätzlich eine Aufgabe der Vermessungsämter. Die ehrenamtlichen Feldgeschworenen arbeiten als ortskundige Mitarbeiter innerhalb ihrer Gemeinde mit, da sie alle Grenzsteine, Grenzverläufe und Markierungen im Gelände kennen. Dazu führen sie auch Grenzbegehungen durch, um Mängel an den Grenzzeichen festzustellen. Feldgeschworene dürfen früher einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Ferner dürfen Feldgeschworene innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen. Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden.
Das Amt des Feldgeschworenen war nach alter Tradition jahrhundertelang Männern vorbehalten, Frauen dürfen das Amt einer Feldgeschworenen erst seit 1981 ausüben. 2016 wurde das Feldgeschworenenwesen in Bayern in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. reh