Obing – Der erste Entwurf des Haushaltes 2024 ist dem Obinger Gemeinderat bereits in der Januar-Sitzung vorgelegt worden. Der Rat hatte diesen grundsätzlich gebilligt. Zwischenzeitlich erstellte die Verwaltung den zweiten Entwurf. Dieser enthält Anpassungen, die sich seit der ersten Vorlage ergaben. Die Änderungen betreffen die Kindertagesstätte, die Grunderwerbskosten, die Erschließung des Baugebietes „Pfaffing-Großfeld“ und des Gewerbegebietes „Mitterfeld“ sowie die Kreis- und Verwaltungsgemeinde-Umlage. Einstimmig votierte der Rat für den zweiten Entwurf des Haushalts- und Finanzplanes.
Entnahme aus
Rücklagen vorgesehen
In zehn Abschnitten, aufgeteilt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, sind Gesamteinnahmen und -ausgaben von etwa 16,6 Millionen Euro vorgesehen. Die einzelnen Punkte wurden, insbesondere mit Bürgermeister Josef Huber (FW), zur Ausarbeitung des zweiten Entwurfes ausführlich besprochen.
Dem Vermögenshaushalt sollen 2024 aus dem Verwaltungshaushalt etwa 300000 Euro zugeführt werden. Aus den Rücklagen ist eine Entnahme von knapp 2,7 Millionen Euro vorgesehen. Nach aktueller Prognose, vorbehaltlich der Jahresrechnung 2023, soll der Rücklagenstand zum Jahresende 2024 noch circa 3,2 Millionen Euro aufweisen. Neue Kreditaufnahmen sind nicht geplant. Für die Tilgung laufender Kredite sind etwa 570000 Euro vorgesehen.
Thomas König, kommissarischer Kämmerer, erläuterte die zehn Gruppen und die resultierende Summe von knapp zehn Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und circa 6,7 Millionen Euro im Vermögenshaushalt. Die Verwaltung arbeitet die abschließende Fassung für die März-Sitzung aus, zur endgültigen Beratung und zum Beschluss.
Die Gemeinde Obing hat auch für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltssatzung zu erlassen, die Mindestabgaben und -regelungen enthält. Auf Basis aktueller Planung und vorhergehender Beschlüsse ergibt sich für die Satzung Folgendes: Neben den Summen der Einnahmen und Ausgaben für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden die Hebesätze für die GrundsteuerA (land- und forstwirtschaftliche Betriebe), die GrundsteuerB und die Gewerbesteuer mit jeweils 350 von Hundert festgesetzt. Der Höchstbetrag für Kassenkredite liegt bei 150000 Euro. Im Vergleich zur Satzung des Vorjahres ändert sich das Haushaltsvolumen. Kreditaufnahmen sind laut Planung nicht erforderlich, auch keine Verpflichtungsermächtigungen. Laut bisherigen Beratungen sieht der zweite Entwurf der Satzung 2024 vor, die Hebesätze für die Realsteuern anzuheben. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt zunächst gleich. Auch diesen Punkt nehmen die Räte billigend zur Kenntnis. Er wird nach einstimmigem Beschluss für die März-Sitzung in der abschließenden Fassung zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.
Laut Finanzplanung für 2024 bis 2027 verringert sich die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sukzessive etwas. Geplant ist bis 2027 eine um 450000 Euro höhere Summe des Soll-Rücklagenkontos. Dieses wird – wegen anstehender Baumaßnahmen wie Kita und Erschließung des Bau- und Gewerbegebietes – zwischenzeitlich geschmälert. Für 2024 bis 2027 ist ein Investitionsbedarf von mehr als 18 Millionen Euro zu bewältigen.
Die größte Summe ist für „öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung“ mit gesamt circa 8,7 Millionen Euro angesetzt, gefolgt von circa vier Millionen Euro für „soziale Sicherung“ und circa 2,8 Millionen Euro für „Bau- und Wohnungswesen und Verkehr“.
Fragezeichen durch
Gesamtkonjunktur
Die Angaben sind Annahmen zur Zeit der Erstellung der Entwürfe 2024, abhängig von externen Einflüssen. Das sind: Entwicklung der Gesamtwirtschaft, dabei Arbeitsmarkt, Steueraufkommen, Inflationsrate sowie Änderungen der Zuweisungen beziehungsweise die Abführung seitens staatlicher und kommunaler Stellen, besonders die Kreisumlage.
Weltpolitik und Gesamtkonjunktur tun ihr Übriges dazu. Unabhängig von der Finanzplanung sollten gegebenenfalls Grundsatzbeschlüsse erneut beraten und beschlossen werden, wenn sich wesentliche angenommene Grundlagen ändern.
Auch zur Finanzplanung liegt in der März-Sitzung die endgültige Fertigung vor, zur abschließenden Beratung und zum Beschluss.