Amerang – Der Gemeinderat Amerang beschloss einstimmig die Änderung des Bebauungsplans Am Kroit II.
Im nördlich an die vorhandene gewerbliche Bebauung angrenzenden Bereich Amerangs sollen Grundstücksflächen für eine zusätzliche Bebauung mit gewerblichen Betriebsgebäuden der Firma Auer entwickelt werden. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Fläche von circa 3,23 Hektar.
Städtebauliche
Entwicklung
Mit der Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung für Amerang erreicht werden. Unter Berücksichtigung der Nähe zum im Geltungsbereich verlaufenden Dorfbach sind angemessene, von baulicher Nutzung freizuhaltende Grünflächen zu erhalten. Zudem soll die Planung im Zusammenhang mit den von dem Geltungsbereich ausgehenden Verkehrslärm beziehungsweise gewerblichen Betriebslärm gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die in der näheren Umgebung bestehende Bebauung sichern.
Laut Bürgermeister Konrad Linner (GLA) begründet die Geschäftsführung den Erweiterungsbedarf mit den geänderten Auftrags- beziehungsweise Absatzverhältnissen.
So gebe es zunehmend Aufträge von privaten und gewerblichen Kunden, die Waren in geringen Stückzahlen beziehungsweise in unterschiedlicher oder individualisierter Ausführung ordern. Deshalb sehe sich die Firma Auer gezwungen, ihren Betrieb auf die geänderten Kundenwünsche umzustrukturieren und das Produktangebot auszuweiten. Deshalb soll eine weitere Produktionshalle mit Lagergebäude nördlich der drei bestehenden Produktionshallen errichtet werden. Zusätzlich plant die Geschäftsführung ein Gebäude zur Kommissionierung von Aufträgen für den Versand nördlich des 2023 in Betrieb genommenen Logistikgebäudes. Für beide Gebäude sollen Transportbrücken einen automatisierten Warentransport ermöglichen.
Angesichts der topografischen Verhältnisse und des im Planungsbereich liegenden Ameranger Dorfbachs sowie der dort bestehenden ökologischen Maßnahme, CEF-Fläche für Zauneidechsen, ist nach Einschätzung des Bürgermeisters zu erwarten, dass die Planung insbesondere Belange des Arten- beziehungsweise Naturschutzes, der Gewässer sowie der Landschaft berührt und sämtliche umwelttechnischen Belange berücksichtigen muss. Auch die Nähe zu der im Bestandsort von Kammer vorhandenen Wohnbebauung wird sich auf die Planung im Hinblick auf die vom Betrieb ausgehenden Immissionen auswirken.
Der Gemeinderat war der Überzeugung, dass die betriebliche Entwicklung des Betriebs unterstützt werden soll.
Höhenentwicklung
und Kubatur
Dennoch müsste im Rahmen der Planung das Ortsbild im Hinblick auf die Höhenentwicklung und Kubatur beachtet werden. Weiter sollten in der Planung mögliche Standorte für eventuell erforderliche weitere Silos berücksichtigt werden. Der Bereich vor der vierten Fertigungshalle erscheint dazu nicht geeignet. Zwar nicht unbedingt im Zusammenhang mit der Bauleitplanung, jedoch trotzdem zu lösen sei die Problematik mit den Spediteuren. Nach wie vor stünden offenkundig keine Sanitärbereiche zur Verfügung, sodass die angrenzenden Waldflächen verunreinigt werden, bemängelten die Räte.
Sie regten an, die Verwaltung solle auf den Firmeninhaber einwirken, um eine geeignete Abhilfe zu schaffen.