Bad Feilnbach/Traunstein – Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, unter anderem wegen „bewaffneten Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge“, verhängte die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will am Donnerstag gegen einen 37-Jährigen aus Bad Feilnbach. Der teilgeständige Angeklagte hatte laut Gericht „mit überschaubaren Mengen“ an Kokain, Amphetamin und Ecstasy gehandelt sowie zu Hause verschiedene Betäubungsmittel und Waffen aufbewahrt.
Staatsanwalt Fabian Meixner hatte für die drei Tatkomplexe eine Gesamtstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidigerin, Petra Behnisch aus Traunstein, hatte auf eine Strafe zwischen zwei Jahren und vier Monaten und drei Jahren plädiert.
Im Urteil hob die Vorsitzende Richterin heraus, die Kammer betrachte sämtliche Punkte der Anklage als erwiesen. Mit den acht Verkäufen von Drogen in den Jahren 2021 und 2022 habe der 37-Jährige Gewinne in unbekannter Höhe erzielt. Im zweiten Komplex sei der Tatnachweis über ein Handyfoto vom Mai 2022 erfolgt. Darauf seien in einer Wohnung Drogen zu sehen – mindestens 29 Gramm eines Kokaingemischs von nicht sehr hoher Qualität, wie der Angeklagte eingeräumt habe. Auch habe er angegeben, generell für Freunde etwas mitbestellt zu haben. Dass das „Koks“ einem Freund gehört habe, sei jedoch eine Schutzbehauptung, betonte Frau Will. Der 37-Jährige vertrage nach eigenen Angaben kein Kokain. Die 29 Gramm Kokaingemisch seien auch nicht Teil des dritten Tatvorwurfs. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 13. Mai 2023 hatten die Polizeibeamten in seinen Räumen knapp 19 Gramm Marihuana, fast 668 Gramm Amphetamin, 24,25 Gramm Kokain und über1100 Ecstasy-Tabletten entdeckt. „Das Ecstasy war nicht gedacht, dass Sie besser einschlafen können“, merkte die Vorsitzende Richterin an. Der 37-Jährige habe selbst von „einem superguten Angebot“, das er gekauft habe, gesprochen.
Bei den Waffen habe der Angeklagte eingestanden, Eigentümer der sechs Messer gewesen zu sein. Das Luftgewehr habe er angeblich schon längere Zeit besessen, aber die Munition erst kurz vor der Durchsuchung erworben. Das Gericht habe das geglaubt. „Mit zugedrückten Augen“ – so die Vorsitzende Richterin wörtlich – sei die Kammer von einem minderschweren Fall des bewaffneten Handeltreibens ausgegangen. In der Gesamtschau sei der 37-Jährige „nicht der typische Drogenhändler“. Er sei nicht vorbestraft, habe lange in Untersuchungshaft gesessen, sei mit der Einziehung der Waffen einverstanden. Außerdem hätten seine Abnehmer schon über Drogenerfahrung verfügt.
Andererseits zählten die Drogen zu den harten bis mittleren Betäubungsmitteln. Strafschärfend wirkten die Mengen und die teils gute Qualität. Der Angeklagte habe seine Bestände mit Waffen geschützt und stecke „relativ tief in der Szene“ mit Geschäften via Darknet. Das Bargeld, das bei dem 37-Jährigen gefunden wurde, zog die Erste Strafkammer nicht ein, sei der Betrag doch glaubhaft angespart worden, schloss die Vorsitzende Richterin.
Monika Kretzmer-Diepold