Landkreis Rosenheim/Niederlande – Der im November 2021 im Eulenauer Filz festgenommene Marokkaner war im Juni 2022 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, die er nun in der JVA Straubing verbüßt. Weil diese Drogenpakete immer auf das Genaueste untersucht werden, konnte dabei auf einer Verpackung ein Fingerabdruck festgestellt werden, der in den Polizeiarchiven bereits vorhanden war. Etliche andere Abdrücke waren nicht verwertbar, aber dieser gehörte nachweislich einem weiteren Marokkaner, der als Asylbewerber 2015 nach Deutschland gekommen war. Damals hatte er mehrmals seinen ihm zugewiesenen Aufenthaltsort verbotenerweise verlassen und war deshalb erkennungsdienstlich behandelt worden.
2018 war der Mann von Deutschland nach Holland übersiedelt, wo er bis heute lebt. 2022 erging deshalb nun ein internationaler Haftbefehl. Er wurde dort festgenommen und im Juni 2023 zur deutschen Justiz überstellt.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Raphael Botor bat sogleich um ein Rechtsgespräch, um darin auszuloten, ob es im Fall einer geständigen Einlassung seines Mandanten zu einer Verständigung vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe kommen könne.
Das Schöffengericht in Rosenheim konnte sich in diesem Fall eine Strafe mit Bewährung durchaus vorstellen. Dem verweigerte sich jedoch die Staatsanwaltschaft, angesichts der siebenjährigen Gefängnisstrafe für den Haupttäter. Somit kam eine Verständigung nicht zustande.
Dessen ungeachtet erklärte der 35-jährige Malergehilfe, der in Almere, nahe der holländischen Küste lebt, dass er tatsächlich bei der Verpackung solcher Pakete involviert war. Über den Inhalt sei er kaum informiert gewesen, auch habe er den Lieferanten und den Transporteur nie kennengelernt.
Der verurteilte Straftäter bestätigte, dass er den hier Angeklagten niemals zu Gesicht bekommen habe. Er selbst habe lediglich das Auto mit den bereits darin verbauten Drogen übernommen. Danach habe er es nach Luca in Italien verbringen sollen. Der Gutachter des LKA in München erklärte, dass es tatsächlich nur diesen einzigen verwertbaren Fingerabdruck auf einem der drei Drogenpakete gegeben habe.
Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, dass es sich hier um die 168-fache Menge der „nicht geringen Menge“ an harten Drogen gehandelt habe und der Angeklagte also wegen Beihilfe zum Handeltreiben zu verurteilen sei.
Darüber hinaus sei bei dem Angeklagten keinerlei Reue erkennbar. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten auszusprechen.
Der Verteidiger verwies auf die Schwierigkeit nachzuweisen, dass sein Mandant überhaupt bei der Behandlung aller drei Pakete involviert gewesen sei. Feststehend sei lediglich die Tatsache einer Beihilfe. Eine Beweisführung sei damit höchst schwierig. Um so wertvoller damit aber das Geständnis des Angeklagten. Er beantragte gegen seinen Mandanten eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten auszusprechen und diese Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Das Gericht befand tatsächlich, dass eine abschließende Beweisführung schwierig, wenn nicht gar unmöglich sei. Das Geständnis honorierte sie deshalb mit einer Haftstrafe von zwei Jahren, die es zur Bewährung aussetzte. Der Marokkaner konnte anschließend wieder zu seinem Wohnsitz in den Niederlanden und zu seiner Freundin zurückkehren. au