Kiefersfelden – Die Gemeinde Kiefersfelden hat ein Problem: Das Gelände des ehemaligen Zementwerkes gehört ihr nicht. Also kann sie nur indirekt Einfluss darauf nehmen, was dort auf etwa 13 Hektar passiert. Die Lösung könnte ein Bebauungsplan sein, dessen Aufstellung der Gemeinderat nun beschlossen hat.
Zuvor hatte Bürgermeister Hajo Gruber (UW) die Bedeutung dieses Beschlusses hervorgehoben, „denn wir wollen die Zukunft des großen Gebiets mit einem sinnvollen Bebauungsplan mitgestalten, der von Industriebesiedlung über Mischnutzung für Gewerbe, Handel und Handwerk bis zum Wohnungsbau geprägt ist“.
Brachfläche seit
rund 20 Jahren
Die Brachfläche des Zementwerkes liegt seit etwa 20 Jahren ungenutzt. Für die Gemeinde ist es daher wichtig, einen geregelten Übergang zu dieser Mischnutzung zu schaffen und gleichzeitig hochwertige Arbeitsplätze zu generieren. Es brauche einen „Übergang“, weil Teile des Zementwerkes schon jetzt von anderen Firmen genutzt werden. „Daher schon jetzt die Erstellung des Bebauungsplans unter Einbeziehung der bisherigen Nutzer und Eigentümer, was sicher einige Zeit dauern wird“, berichtete Gruber weiter.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Großen und Ganzen im Norden begrenzt von den südlichen Grenzen der Bebauungspläne „Am Rain“ und „Beim Autobahnzubringer“, im Westen durch den Feldweg und Gartenweg, im südlichen Teil durch den Kieferbach sowie die Bahn und nach Osten ebenfalls durch die Bahngleise.
Vorrangig bei der Planung ist die Sicherstellung einer städtebaulichen sowie allgemein verträglichen Entwicklung der in Teilen brachliegenden Gewerbefläche. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist der Schutz der bereits bestehenden Wohnnutzung westlich des Plangebiets durch deutliche Lärm- und Emissionsbeschränkungen. Weiter legt die Gemeinde den Fokus auf eine deutliche emissionsreduzierte, hochwertige Gewerbe-, Misch- und Dienstleistungsnutzung, die insbesondere mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
Im Bebauungsplan sollen lärm-, geruchs- und stauberzeugende Betriebe weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Gemeinde ist sich jedoch bewusst, dass ihre Planungsziele mit genehmigten Nutzungen in Konflikt geraten können. Hier soll eine Regelung getroffen werden, die den Belangen des betroffenen Betriebs möglichst Rechnung trägt.
Ortsbild soll
sich verändern
Die Gemeinde verfolgt zudem das Ziel, die zum Teil immer noch negativ ortsbildprägende Bebauung im Sinne eines Einfügens in das bestehende Orts- und Landschaftsbild neu zu regeln. Das sei aber nicht ganz einfach, wie Bauamtsleiter Sebastian Senftleben einräumt. Denn das hänge von den Eigentümern ab. Ergänzt wird das umfangreiche planerische und gestalterische Vorhaben durch eine qualifizierte Grünordnung, die zur städtebaulichen Aufwertung des Bereichs beitragen soll. Letztlich ist auch eine ausreichende Erschließung des Gebietes zu prüfen und im Planungsprozess zu berücksichtigen.
Mit dieser durchaus diffizilen Planerstellung, einschließlich Begründung und Umweltbericht, soll sich nach Beschluss der Räte der „Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München“ beschäftigen. Außerdem wird ein Immissionsgutachter zur Begleitung des Bauleitplanverfahrens hinzugezogen.