Neuer Bebauungsplan für Bahnhofstraße

von Redaktion

Neues Verfahren wegen Bauvorhaben

Obing – Die Bebauung der Bahnhofstraße war Thema in der Obinger Gemeinderatssitzung. Der Bauwerber hat zur Errichtung einer Halle „An der Bahn 3“ eine Baugenehmigung erhalten. Die Errichtung der Halle ist auf zwei Grundstücken vorgesehen, für die im Bebauungsplan unterschiedliche Höhenlagen des FFB EG festgesetzt sind.

Obwohl eine Abweichung vom vorgeschriebenen Maß um 0,15 Meter nach oben oder unten zulässig ist, kann die vorbestimmte Geländehöhe nicht eingehalten werden.

In der Planung ist vorgesehen, das Gebäude auf die Höhe der Straße „An der Bahn“ zu stellen, was auf jeden Fall sinnvoll erscheint, damit wild abfließendes Oberflächenwasser das Gebäude nicht beschädigen kann. Für das östliche Baugrundstück wäre daher eine Abweichung von der vorgeschriebenen Höhe von 0,3 Metern erforderlich.

Der Gemeinderat Obing hat hierzu in seiner Oktober-Sitzung bereits die Zustimmung erteilt. Hierfür kann das Landratsamt Traunstein aber keine Befreiung erteilen, sodass der Bebauungsplan zu ändern ist. Der Bau der Halle kann laut Mitteilung des Landratsamtes Traunstein parallel zum Verfahren erfolgen, da eine Baugenehmigung vorliegt.

Vom Architekturbüro Weiler-Heyers wurde ein Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans erstellt. Die Kosten des Änderungsverfahrens sind vom Bauherrn zu tragen.

Aufgrund persönlicher Beteiligung waren zwei Gemeinderatsmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, die übrigen Ratsmitglieder haben sich für die Änderung des Bebauungsplans „An der Bahnhofstraße“ im Bereich der Gemarkung Obing im beschleunigten Verfahren ausgesprochen. Ebenso stimmt der Gemeinderat dem Änderungsentwurf des Architekturbüros Weiler-Heyers zu.

Das Verfahren ist mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fortzuführen. emk

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