Rosenheim/Kiefersfelden – Die Beamten der Bundespolizei sind in punkto Schleusungen schon einiges gewohnt, aber eine Fahrzeugkontrolle am 2. September gegen 7.10 Uhr an der Tank- und Raststätte Inntal Ost brachte auch die routinierten Einsatzkräfte kurzzeitig zum Staunen, denn einige Fahrzeuginsassen purzelten ihnen beim Öffnen der Wagentür regelrecht entgegen.
Nicht im Besitz
eines Führerscheins
„Es war schon heftig“, erinnerte einer der Beamten vor dem Rosenheimer Jugendschöffengericht. Dort musste sich der 19-jährige Fahrer nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern, verbotenen Umgangs mit Waffen und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Neben dem Angeklagten hätten sich auf dem Beifahrersitz des Range Rovers zwei Personen befunden. Auf dem Rücksitz seien sechs Personen übereinandergestapelt gewesen, drei weitere Personen hätten sich im Kofferraum des Autos befunden.
Zudem habe das Fahrzeug einige Mängel aufgewiesen und in der Mittelkonsole sei ein Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als neun Zentimetern aufgefunden worden, so der Bundespolizist.
Die Fahrzeuginsassen hätten angegeben, dass sie eine rasante Fahrt hinter sich hätten. Das habe am Fahrstil des Angeklagten gelegen. Während der gut zwölfstündigen Fahrt habe er nur zwei kurze Pausen eingelegt. Ansonsten seien die Türen und Fenster verriegelt gewesen, es habe kaum Luft zum Atmen gegeben. Der Fahrer habe übermüdet gewirkt.
Laut Anklage war der 19-Jährige am 1. September gegen 17.20 Uhr im ungarisch-serbischen Grenzgebiet gestartet. Ursprünglich hätten sogar 15 Personen befördert werden sollen, aber eine vierköpfige Familie hatte sich geweigert einzusteigen. Laut Auskunft der Geschleusten hätten Einzelpersonen 10000 Euro und Familien 20000 Euro für die Fahrt bezahlt. Wer den Betrag nicht habe, könne beim Schleuser einen Kredit aufnehmen und anschließend mit den Einkünften aus Sozialleistungen abbezahlen, berichtete der polizeiliche Sachbearbeiter. Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf umfassend ein, beteuerte aber, dass er kein Geld für seine Fahrt bekommen habe. Er habe vier Tage nicht gegessen und nicht geschlafen, dann habe er eine Person getroffen, die ihm angeboten habe, diese Fahrt zu machen. Es sei seine erste Schleusung gewesen und er habe die Aussicht gehabt, so kostenlos nach Deutschland zu kommen, behauptete der Asylbewerber. Die Handyauswertung ließ daran Zweifel aufkommen. Laut einer Textnachricht hatte der Syrer schon früher Personen nach Griechenland gebracht und in einem Chat geschrieben, dass „Schleusen nur etwas für mutige und gute Fahrer ist“.
Staatsanwalt Weinhart sah den Tatbestand des versuchten Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit verbotenem Umgang mit Waffen und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Verteidigerin Gabriele Sachse plädierte auf eine – wie auch von der Jugendgerichtshilfe angeregte – Jugendstrafe, deren Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte. Ihr Mandant habe sich in einer Drucksituation befunden. Er sei geständig gewesen und Reifeverzögerungen seien nicht auszuschließen. Aber es gebe auch nichts schön zu reden. „Ein übermüdeter Fahrer ist mit und ohne Führerschein brandgefährlich“, sagte sie. Doch ihr Mandant habe sein Unrecht eingesehen und bereits eine fünfmonatige Untersuchungshaft hinter sich.
Messer lag nutzlos
in der Mittelkonsole
Das Jugendschöffengericht ordnete die Schleusung von elf Personen in einem Pkw als gewerbsmäßig und „lebensgefährlich für jeden Mitfahrer“ ein, selbst wenn nichts passiert sei. Anders als von der Anklagevertretung gefordert wurde das Messer jedoch nicht gewertet, weil es aus Sicht des Gerichts nutzlos in der Mittelkonsole gelegen habe. In diesem Punkt sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Im Übrigen sei der Tatnachweis erbracht. Dabei war das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte jugendtypisch leichtsinnig gehandelt und die Tragweite seines Handelns nicht erkannt hat. An einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten führe jedoch kein Weg vorbei, auch wenn es für einen Ersttäter in der Regel Bewährung gebe.