Nachverdichtung soll erleichtert werden

von Redaktion

Bebauungsplan Halfing-Ost nimmt Gestalt an – Einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse

Halfing – Im Dezember vergangenen Jahres wurde bereits über die neunte Änderung des Bebauungsplanes Halfing-Ost diskutiert, dessen erster Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 stammt. Der Gemeinderat von Halfing befasst sich seit einiger Zeit mit Nachverdichtungsplänen. Im Gegensatz zum bestehenden Bebauungsplan werden die Baugrenzen auf den Grundstücken großzügiger gestaltet. Bei den Wohneinheiten sind künftig bei Einzelhäusern maximal drei und bei Doppelhäusern maximal zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte zulässig.

Nachdem das Planungsbüro die im Dezember vergangenen Jahres vom Gemeinderat genehmigten redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet hatte, wurde der Plan erneut ausgelegt. Dieses Mal gingen nur noch zwei Stellungnahmen ein, die einer redaktionellen Änderung bedürfen, bemerkte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde wies darauf hin, dass eine Grundflächenzahl von 0,55, wonach den also 55 Prozent des Baugrundstücks überbaut werden dürften, den von der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Orientierungswert erheblich übersteigt. Dies wurde bei der letzten Änderung „extra auf Wunsch des Anliegers aufgenommen, da er sonst sein Bauvorhaben auf dem kleinen Grundstück nicht umsetzen kann“, heißt es in der Abwägung.

Bürgermeisterin Braun merkte weiter an, dass die Festsetzung mit 0,55 tatsächlich eine erhebliche Überschreitung sei, „die aber im Sinne einer gewünschten Innenraumverdichtung und begrenzt auf diesen Fall noch vertretbar erscheint“. Die Begründung soll entsprechend geändert und ergänzt werden. Diesem Vorschlag folgte das Gremium ohne weitere Nachfragen einstimmig.

Ebenso einstimmig stimmten die Mitglieder des Gemeinderates dem Vorschlag zu, die Baugrenzen bei einem Grundstück von drei auf 1,5 Meter an der Grundstücksgrenze am südlichen Ende zu verkürzen. Diese Anregung kam von einem Bürger. Der Gemeinderat hatte diese Änderung schon im Herbst vergangenen Jahres gutgeheißen. In der aktuellen Planung wurde sie aber nicht umgesetzt.

Bürgermeisterin Braun führte weiter aus, dass die SAK Ingenieursgesellschaft aus Traunstein nun mit der Einarbeitung der Beschlüsse in die vorliegenden Planungen beauftragt werden soll und dass die neunte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Halfing Ost“ samt Begründung und Anlagen beschlossen werden soll. Auch hierzu kamen vonseiten des Gemeinderates keine weiteren Anmerkungen. Mit 14:0 erging der Satzungsbeschluss für den geänderten Bebauungsplan Halfing-Ost. elk

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