Von Hackschnitzelheizung bis hin zum Einfamilienhaus

von Redaktion

Gemeinderat Obing befasst sich in seiner jüngsten Sitzung mit verschiedenen Bauvorhaben

Obing – Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung nur Bauangelegenheiten auf der Tagesordnung. Einstimmig genehmigten die Räte den Antrag für den Neubau eines Hackschnitzelgebäudes bei dem Anwesen „Kleinornach 8“. Die Antragsteller beabsichtigen, im südlichen Bereich des Grundstücks ein Gebäude in der Größe von circa 18 mal sechs Meter zu errichten. Das Hackschnitzellager im Osten erhält eine seitliche Wandhöhe von etwa 4,6 Meter. Das westliche Gebäude, für Gartengeräte und als Lager vorgesehen, erhält eine seitliche Wandhöhe von rund 2,7 Meter. Das Vorhaben weicht beim Dachüberstand von der Gestaltungssatzung ab. Grund dafür ist die notwendige Bunkeröffnung für die Befüllung. Die Räte waren der Ansicht, dass die satzungsgemäße Ausführung eine vernünftige Nutzung nicht möglich mache.

Dem Antrag auf Abbruch und Neubau einer Garage und einer landwirtschaftlichen Werkstatt bei dem Anwesen „Rumersham 3“ stimmte das Gremium einstimmig zu. Geplant ist, den östlichen Gebäudeteil abzureißen und an gleicher Stelle ein neues Gebäude in einer Größe von circa 12,5 mal 6,5 Meter und einer seitlichen Wandhöhe von 5,3 Meter zu errichten. Auch hier weicht im Punkt Dachüberstand die Planung von der Gestaltungssatzung ab. Hierzu schlug der Rat vor, die Dachüberstände satzungsgemäß auszuführen.

Auch dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage bei dem Anwesen „Klausnerweg 2“ stimmte der Rat einstimmig zu. Der Antragsteller beabsichtigt das Grundstück zu teilen und auf dem südlichen Teil des Grundstücks ein Wohnhaus in einer Größe von 13,5 mal zehn Meter und einer seitlichen Wandhöhe von rund sechs Meter zu errichten. Das Garagengebäude soll zwölf mal sieben Meter groß und seitlich drei Meter hoch werden.ca

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