Ein Zehntel Gramm Drogen zu viel im Gepäck

von Redaktion

Italienischer Restaurantmanager mit Drogen geschnappt – Schmuggelware um einen Hauch zu schwer, um als „geringfügig“ zu gelten

Kiefersfelden/Rosenheim – Am 22. Dezember 2022 ging Beamten der Bundespolizei bei einer Kontrolle in Kiefersfelden am Grenzübergang nach Österreich ein Italiener ins Netz, der, von den Niederlanden kommend, in einem Reisebus nach Italien unterwegs war. In seinem Gepäck fanden die Bundespolizisten 314 Ecstasy-Tabletten und fünf Gramm Kokain.

Nun musste sich der 34-Jährige vor dem Schöffengericht in Rosenheim verantworten. Erschwerend kam hinzu, dass er die Drogen aus Holland eingeführt hatte. Das bedeutet in aller Regel ein noch höheres Strafmaß.

Der 34-jährige Restaurantmanager hatte ein Jahr in Amsterdam gearbeitet und dort von einem Nachbarn die Drogen gekauft. Das Amphetamin in den Ecstasy-Tabletten benutzt er, wie er berichtete, um dem hohen Stress in seinem Beruf gewachsen zu sein. Weil dies in Amsterdam leichter erhältlich sei, wollte er diese für seinen Eigenkonsum nach Italien bringen.

Eine Bundespolizistin bestätigte im Zeugenstand, dass es auf dem Handy des Angeklagten keinerlei Hinweise für Drogenhandel gegeben habe. Auch wurde festgestellt, dass der Angeklagte in Deutschland nicht vorbestraft ist. Zwar weist die italienische Vorstrafen- liste zwei Einträge auf, dabei handelte es sich aber um eher geringfügige Vergehen. Zurzeit arbeitet er – er war zur Verhandlung aus Italien angereist – nach wie vor als Manager in einem Restaurant in der Toskana, unweit des Lago Trasimeno.

In der Sache war der Angeklagte vor Gericht umfassend geständig und benannte auch seinen Verkäufer, den er zwar nur mit Vornamen kannte, aber dessen Wohnung er genau benennen konnte.

Fatal war in seinem Fall, dass die von ihm mitgeführte Menge an Drogen um ein Zehntel Gramm über der „nicht geringen Menge“, wie sie im Betäubungsmittelgesetz definiert ist, gelegen hatte, was das Strafmaß automatisch erhöhte.

So hielt auch der Staatsanwalt dieses Vergehen für einen „minderschweren Fall“. Außerdem sei hier nur die Durchfuhr von Deutschland geplant gewesen. Damit sei auch die deutsche Volksgesundheit nicht gefährdet. All das führte dazu, dass er eine Haftstrafe von 16 Monaten beantragte, die man auch zur Bewährung aussetzen könne. Eine Geldbuße von 3000 Euro beantragte er als Bewährungsauflage.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, verwies auf das Geständnis, die Aufklärungshilfe und das überschießende Geständnis. Man hätte seinem Mandanten keinesfalls widerlegen können, wenn er behauptet hätte, die Drogen in Deutschland gekauft zu haben. Er beantragte deshalb, in diesem minderschweren Fall, eine Strafe von acht Monaten zu verhängen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. 1000 Euro Buße wären durchaus hinreichend.

Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert hielt mit ihren Schöffen eine Strafe von 14 Monaten Haft zur Bewährung ausgesetzt für angemessen. Eine Geldbuße von 3000 Euro, die auch in Raten abbezahlt werden kann, soll ihn daran erinnern, dass er nur auf Bewährung dem Gefängnis entgangen ist. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.au

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