Eggstätt – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Plakatierverordnung für die Kommune. Bisher existiere in der Gemeinde keine Verordnung, die das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und Darstellungen durch Bildwerfer regelt, hatte zuvor Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) erklärt. Deshalb brauche es eine solche Verordnung. Der vorgelegte Entwurf für eine Plakatierverordnung sieht vor, dass sich die einzige gemeindliche Plakattafel wie bisher am Rathausplatz befindet. In der Verordnung werden auch die Standorte für die Anschlagtafeln bei Wahlen geregelt. Diese bleiben unverändert am Parkplatz an der Kirche, an der Abzweigung Priener Straße/ Chiemseestraße und an der Seeoner Straße auf Höhe des Tennisplatzes. Ohne weitere Nachfragen genehmigten die Gemeinderäte einstimmig die Verordnung, die bereits zum 1. April 2024 in Kraft treten soll. elk