Landgasthof Stechl holt nachträglich Genehmigung ein

von Redaktion

Veränderungen in Biergarten stellen laut Amt ein Bauwerk dar

Rott – Der Bauausschuss in Rott behandelte in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag des Landgasthofes Stechl auf Errichtung einer Biergartenüberdachung, einer Sichtschutzwand und eines Zwiebelturmes. Laut Mitteilung des Landgasthofes sei dies bisher als Neugestaltung gesehen worden. Nach einer Anzeige forderte das Landratsamt Rosenheim jetzt dazu auf, einen nachträglichen Bauantrag zu stellen, da die Veränderungen ein Bauwerk darstellten. Das Problem seien jedoch die fehlenden Abstandsflächen, die zum südlichen Nachbarn hin drei Meter betragen müssten. Obwohl die Mauer genau an der Grenze errichtet ist, habe dieser zwar keine Einwände, wolle jedoch auf Dauer auf seinem Grundstück keine Belastung.

Wenn er oder seine Erben bauen würden, wären sie um diese drei Meter eingeschränkt. Zur Aiblinger Straße hin gibt es keine Probleme. Dort darf die Abstandsfläche in die Hälfte der Straße hineinragen. Max Zangerl junior (BfR) vertrat die Ansicht, dass wegen der fehlenden Abstandsflächen eigentlich die Zustimmung verweigert werden müsste. Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) betonte, dies habe nicht die Gemeinde zu prüfen, das sei Sache des Landratsamtes. Die Gemeinde, so der Bürgermeister, könne kein Interesse daran haben, dass der Landgasthof die errichtete Biergarteneinfassung zurückbauen müsse.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Die weitere Entscheidung liegt nun bei der Bauabteilung des Landratsamtes. Der Landgasthof will sich um einen Erlass der Abstandsflächenverpflichtung bemühen. Sollte dies scheitern, müssten die Überdachung und der Zwiebelturm entfernt und die Mauer auf eine Höhe von zwei Metern zurückgebaut werden.hri

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