Russische Diebe verurteilt

von Redaktion

Bei Kiefersfelden gingen der Polizei zwei Männer ins Netz, die im Auto jede Menge Diebesgut aus Italien mit sich führten. Nun mussten sich die beiden vor dem Schöffengericht in Rosenheim verantworten.

Kiefersfelden/Rosenheim – Zwei russische Staatsangehörige mussten sich kürzlich wegen Urkundenfälschung und Diebstahls vor dem Schöffengericht in Rosenheim verantworten. Am 27. Juli 2023 kontrollierten Beamte der Bundespolizei bei Kiefersfelden die zwei Männer, die einreisen wollten und sich mit litauischen und tschechischen Papieren auszuweisen versuchten. Die Dokumente wurden von den versierten Beamten jedoch schnell als Fälschungen entlarvt. Daraufhin wurde auch ihr Fahrzeug genauer durchsucht. Die Beamten staunten nicht wenig, als sie dabei 20 hochwertige Damenhandtaschen, dazu jede Menge Schuhe, Parfüm, Schmuck, Silberbesteck, eine Reihe von Ölgemälden und viele verschiedene Accessoires vorfanden.

120 Gegenstände
sichergestellt

Insgesamt stellten die Beamten 120 Beutegegenstände sicher, die ganz offensichtlich aus Diebstählen stammten. Zumindest konnten die beiden Männer zu keinem der Gegenstände im Wagen irgendeine glaubhafte Erklärung liefern.

Schließlich fanden die Beamten auch noch die echten Reisepässe der beiden Männer, die sie als russische Staatsbürger auswiesen. Eine Berechtigung für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland konnten sie nicht vorlegen.

Vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch war die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die beiden 42-Jährigen eindeutig, soweit es den Vorwurf der illegalen Einreise und der falschen Urkunden betraf. Zudem hatte einer der beiden Russen Drogen mit sich geführt. Auch dieser Vorwurf blieb unwidersprochen. Allerdings baten die Verteidiger gleich zu Beginn um ein Rechtsgespräch.

Ermittlungen der italienischen Polizei hatten belegt, dass ein Teil der aufgefundenen Beute aus dem Diebstahl aus einer Wohnung in Bologna stammte. Jedoch versäumten die Ermittlungsbehörden, die entsprechenden Gegenstände aus dieser Tat exakt festzustellen.

Diebstahl oder
doch Hehlerei?

Daher stellten die Verteidiger die Diebestaten insgesamt infrage. Es könne sich auch um den Erwerb von Diebesgut, also um Hehlerei handeln. Zudem zweifelten die Verteidiger die Zuständigkeit der deutschen Justiz im Zusammenhang mit den aufgefundenen Gegenständen insgesamt an. Einer Beschränkung der Anklage, welche den Vorwurf des Diebstahls ausschloss, widersprachen allerdings Richter und Staatsanwalt. Deren Strafvorschlag wiederum wollten die Verteidiger nicht zustimmen, sodass es zu keiner Verständigung kam.

Abzusehen war, dass einer der Männer, ein Berufskraftfahrer, verteidigt von Rechtsanwalt Alexander Kohut, kaum Aussicht auf eine Bewährungsstrafe haben würde. Der Mann, der sich seit 2019 in Deutschland aufhielt, hatte bereits acht Verurteilungen wegen Diebstahls angesammelt.

Der zweite Mann, ein Fischverarbeitungs-Ingenieur, war erst im Mai 2023 nach Deutschland gekommen und gab an, den Kriegsdienst gegen die Ukraine verweigert zu haben. Deshalb sei er nach Deutschland geflohen, wo er um Asyl nachsuchen wollte. Schlussendlich legten beide Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Dieser habe immerhin überdies versucht, Drogen nach Deutschland zu bringen – eigenen Angaben zufolge zwar lediglich zur Eigenverwendung. Dies ändere jedoch nichts an der Strafbarkeit. Im Falle des Ingenieurs hielt der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren für angemessen, jedoch ebenfalls nicht zur Bewährung.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft widersprachen die Verteidiger des Ingenieurs, die Rechtsanwälte Dr. Josef Benk und Ilija Hecht, aufs Heftigste. Das Geständnis des Mannes sei von enormem Wert, weil die Umstände, unter denen ihr Mandant an die aufgefundenen Gegenstände gekommen sei, in keiner Weise geklärt worden seien. Entsprechende Zeugen wären nur unter großem Aufwand, wenn überhaupt, beizubringen gewesen. Eine Haftstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, hielten sie für angemessen.

Einer der Angeklagten
muss in Haft

Rechtsanwalt Alexander Kohut verwies ebenfalls auf das werthaltige Geständnis und monierte, dass es keinerlei Belege für den tatsächlichen Wert der aufgefundenen Waren gäbe. Dazu unterstrich er, dass sein Mandant zwar vorbestraft sei, eine erfolgte Bewährungsstrafe aber straffrei durchgestanden habe. Dies sollte auch Anlass sein, die von ihm beantragte Haftstrafe von zwei Jahren nochmals zur Bewährung auszusetzen.

Das Schöffengericht bestätigte in seinem Urteil den Wert beider Geständnisse. Weil es sich bei dem Ingenieur um einen Ersttäter handle, könne dessen Bestrafung von 20 Monaten Haft noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Anders bei dem mehrfach vorgeahndeten Angeklagten: Ihn verurteilte das Schöffengericht zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis, die vom Strafmaß her bereits nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

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