Ermäßigung nur noch bei Rohrbrüchen

von Redaktion

Schechen regelt den Umgang mit unverschuldeten Wasserverlusten neu – Hausbesitzer sollten Zähler regelmäßig überprüfen

Schechen – Wie soll man in der Gemeinde mit unverschuldeten Wasserverlusten von Hauseigentümern umgehen? Diese Frage diskutierte der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung.

„Es ist ein altes Thema“, meinte Bürgermeister Stefan Adam (CSU). Seit 1993 gibt es folgende Regelung in Schechen: Bei hohen und unverschuldeten Wasserverlusten konnte der Hausbesitzer einmalig einen Antrag auf Ermäßigung der Wassergebühren stellen. Der Wasserverlust musste mehr als 200 Kubikmeter betragen oder mehr als 40 Prozent über dem durchschnittlichen Wasserverbrauch der letzten drei Jahre liegen. Voraussetzung war, dass ein Schadensfall nachgewiesen werden konnte und dieser ohne eigenes Verschulden entstanden ist. Daher konnte man den Antrag auch nur einmal stellen. Denn bei einem mehrmaligen Wasserverlust hätte man eine eigene Mitschuld angenommen, etwa durch ungenügendes Ablesen des Wasserzählers.

Waren diese Bedingungen erfüllt, wurde die Verlustmenge zum Wassereinkaufspreis verrechnet und die Kanalgebühren für diese Menge erlassen. „Es stellt sich die Frage, ob das noch zeitgemäß ist“, so Adam. Eigentlich sei es Pflicht der Hauseigentümer, auf den Wasserverbrauch zu schauen und den Zählerstand regelmäßig zu kontrollieren.

Kämmerer Josef Dangl berichtete, dass man in den vergangenen zehn Jahren 47 Anträge auf Ermäßigung wegen Wasserverlusten gehabt habe. Die Gesamtsumme der Erlässe habe sich auf rund 28000 Euro belaufen. Er betonte auch, dass der Gemeinde kein Schaden entstehe, den Bürgern dagegen schon. Immerhin werde der Betrag von der Allgemeinheit bezahlt.

Der Vorschlag der Verwaltung für eine neue Regelung lautete folgendermaßen: Eine Ermäßigung soll zukünftig nur noch bei Wasserrohrbrüchen gewährt werden, bei denen in kurzer Zeit, also in weniger als einem Monat, ein massiver Verlust entsteht. Dann würde die bisherige Regelung angewendet, also die Verlustmenge nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre berechnet und die Menge mit dem aktuellen Einkaufspreis der Stadtwerke Rosenheim verrechnet. Voraussetzung ist der Nachweis über den Schaden durch einen Installateur sowie ein Nachweis über die ordnungsgemäße monatliche Kontrolle des Wasserzählers.

Ein Erlass der Kanalgebühren würde mit analog zu den Wassergebühren gewährt. Die Kanalgebühren werden erlassen, wenn das verlorene Wasser nachweislich nicht in den Kanal gelaufen ist. „Im Fall von undichten Überdruckventilen sowie tropfenden Spülungen oder Ähnlichem könnte ein größerer Wasserverlust durch monatliche Ablesung des Wasserzählers leicht vermieden werden. In diesen Fällen wird zukünftig keine Ermäßigung mehr gewährt“, heißt es vonseiten der Gemeindeverwaltung.

Lucas Rothstein (SPD/ÜW Schechen) hatte eine praktische Frage zum Prozedere: „Wenn ich also nicht jeden Monat den Zählerstand aufgeschrieben habe, würde ich den Nachlass nicht bekommen?“ Die Gemeindeverwaltung bejahte dies. Zumutbar, fand Volker Schmidt (SPD/ÜW Schechen). „Ich finde es selbstverständlich, dass ich mich um mein Haus kümmere. Wenn ich das nicht tue, kann ich nicht von der Allgemeinheit verlangen, dass sie für den Schaden aufkommt.“ Maria Ganslmaier-Hainzl (Parteifreie Bürger Schechen) betonte, dass man für regelmäßige Kontrollen im Alltag vielleicht nicht immer „den Kopf dafür habe“. Manfred Altenweger (CSU) fragte nach der Möglichkeit, Funkzähler einzusetzen. Das sei möglich, koste aber, entgegnete Dangl. Das Gremium befürwortete den Vorschlag der Verwaltung schließlich mit zwölf zu sieben Stimmen. khe

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