Flüchtlinge auf Gut Spreng

von Redaktion

Ehemalige Klinik soll zur neuen Unterkunft werden

Riedering – Geflüchtete und Asylbewerber sollen auf Gut Spreng unterkommen. Was schon in der letzten Gemeinderatssitzung anklang, wurde nun durch Roxanne Scheurl von der Landratsamt-Abteilung II, die auch für die Asylleistung und -unterbringung zuständig ist, bestätigt.

Damals hatte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) über die bevorstehende Einigung des Landratsamtes Rosenheim mit dem privaten Eigentümer des Gutes Spreng über die Anmietung der ehemaligen Klinik zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern informiert.

278 Einrichtungen im Landkreis Rosenheim

Juristin Scheurl holte für ihren Vortrag nun weiter aus. Aktuell gebe es im Landkreis Rosenheim 278 Unterkünfte sowie zwei Turnhallen, die der Landkreis zur Unterbringung Geflüchteter nutze. Die zehn häufigsten untergebrachten Nationalitäten seien aus der Ukraine, Afghanistan, Nigeria, Türkei, Jemen, Syrien, Sierra Leone, Eritrea, Somalia und Irak. Die Zuteilungen erfolgten seitens der Regierung von Oberbayern, der Landkreis habe darauf keinen Einfluss. Alle 14 Tage käme ein Bus mit Geflüchteten vorgefahren, einmal mit Menschen aus der Ukraine, dann mit Menschen aus anderen Ländern.

Dass es derzeit weniger Flüchtende seien, sei dem Winterwetter geschuldet. Gleichwohl müsse festgehalten werden, dass der Landkreis bei der Quote der Unterbringung mit 74,7 Prozent absolutes Schlusslicht in Oberbayern sei.

Derzeit seien 19 Flüchtende in Riedering untergebracht. Auf die Einwohnerzahlen umgerechnet, müsste Riedering mindestens 96 (bei der derzeitigen Quote von knapp 75 Prozent) bzw. 133 (100 Prozent Erfüllung der Quote) aufnehmen.

Dr. Georg Kasberger (CSU) wollte wissen, ob es eine Zwangszuweisung gebe. „Die darf es nicht geben,“ sagte Scheurl. Der Landkreis aber müsse die Zuweisung erfüllen und könne daher nur an jede Gemeinde appellieren: „Wir sitzen alle im gleichen Boot.“ Josef Lindner (BWGN) merkte an, dass der Bundestag nicht in der Lage sei, das zu regeln. Er bedauerte, dass die Gemeinden hier allein gelassen werden.

Irmgard Wagner (SPD) erkundigte sich nach den Unterbringungsmöglichkeiten Geflüchteter. Man wolle langfristig weg von den Turnhallen, sagte Scheurl. Wenn ein privater Anbieter ein Gebäude oder ein Grundstück dem Landkreis anbiete, dann sei die Nutzungsänderung via Bauantrag erforderlich. Dabei sei Paragraf 246 Abs. 14 BauGB ultima ratio. Die Juristin erläuterte, dass der Paragraf an einige Voraussetzungen gebunden sei. Es müsse ein dringender Bedarf festgestellt werden, es komme auf die Lage in der jeweiligen Gemeinde an und das Vorhaben dürfe baurechtlich nicht anderweitig möglich sein. In erster Linie versuche das Landratsamt jedoch, dass die Baugenehmigung auf dem „Standardweg“ erteilt wird, sprich in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Das Bestandsgebäude auf Gut Spreng soll Platz für 50 bis 55 Menschen bieten, weitere Unterkünfte sollen zwei jeweils dreistöckige Container bieten. Michael Richter (FWGR) befand Container menschenunwürdig. Scheurl erwiderte, dass es in den Turnhallen weder Kochmöglichkeiten noch „Türen, die man hinter sich zuziehen kann“, gebe. Familien wie Alleinstehende kämen dort nebeneinander unter. In Zimmern, ob in einem Gebäude oder Container, könne da durchaus mehr Privatsphäre geschaffen werden.

Außerdem müssten die Turnhallen endlich freigemacht werden. Karl Rothmeyer (SPD) erkundigte sich nach der Verweildauer. In den Turnhallen verbleiben die Menschen bis zu maximal zwölf Wochen, ehe sie auf Unterkünfte verteilt werden, sagte Scheurl. Ein Asylverfahren über das BAMF dauere durchschnittlich bis zu sechs Monate. Wenn der Antrag abgelehnt werde und dann der Klageweg vollständig beschritten werde, könne das auch bis zu drei Jahre und länger dauern.

Weitere Nachfragen aus dem Gremium zielten auf Reinigung, Security und Betreuung ab. Gut Spreng sei für Familien geeignet, befand Scheurl, die Räumlichkeiten im Bestandsgebäude geben das her. Ebenso gebe es eine mündliche Zusage der Regierung, dass ein Hausmeister und Security bereitgestellt werden.

Belegung noch
2024 möglich

Matthias Pummerer (FWGR) erkundigte sich nach dem zeitlichen Ablauf. Wenn alles auch Plan verlaufe, dann könnten die ersten Geflüchteten noch dieses Jahr nach Gut Spreng kommen. Bezüglich nötiger Umbauten im Bestandsgebäude liefen noch Gespräche mit den Eigentümern. Andreas Hirzinger (CSU) wollte noch wissen, ob die Gemeinde Mitsprache bei den „neuen Bewohnern“ habe. Da könne sie nichts versprechen, erklärte Scheurl. Sie stehe aber gern für weitere Anfragen zur Verfügung.

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