Wie Trinkwasserzubringer finanzieren?

von Redaktion

Schechen diskutiert höhere Wassergebühren oder einmaligen Verbesserungsbeitrag

Schechen – Bereits 2022 hat sich der Gemeinderat darauf geeinigt, die Trinkwasserhauptleitung von Rosenheim durch das Gemeindegebiet zu erneuern. Da Schechen keinen eigenen Trinkwasserbrunnen hat und die bestehende Leitung veraltet ist, gibt es zu diesem Vorhaben keine Alternative. Die Erneuerung und Vergrößerung der Leitung auf einer Länge von rund 3900 Metern kostet laut ersten Schätzungen knapp 4,3 Millionen Euro. Die müssen von den Bürgern bezahlt werden. Aber wie? Diese Frage diskutierte der Gemeinderat nun in seiner vergangenen Sitzung.

Weder Gewinn
noch Verlust zulässig

Die Wasserversorgung einer Gemeinde muss kostendeckend sein, wie Kämmerer Josef Dangl erklärte. „Wir dürfen weder einen Gewinn noch einen Verlust damit machen“, betonte er. Entsprechend müssen die Kosten für eine neue Wasserleitung auf die Bürger umgelegt werden. Doch es gebe zwei Vorgehensweisen, die in Frage kommen: eine Erhöhung der laufenden Wassergebühren oder ein einmaliger Verbesserungsbeitrag. Für beide Möglichkeiten gebe es „Pros und Contras“. Bei einem einmaligen Verbesserungsbeitrag bekomme die Gemeinde schnell eine hohe Summe zurückgezahlt, was angesichts der großen Investition positiv für den Gemeindehaushalt wäre. Die Bürger würden außerdem insgesamt weniger zahlen. Eine Gebühr müsste man nämlich über 40 Jahre abschreiben, wobei rund drei Millionen Euro an Zinsen anfallen würden. Einen weiteren Pluspunkt bei einem Verbesserungsbeitrag gebe es für Mieter, die dadurch nicht belastet würden.

Auf der Contra-Seite stehen eine einmalige hohe Belastung für die Hauseigentümer und ein geringerer Anreiz zum Wassersparen. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand hoch. Denn für die Ermittlung eines Verbesserungsbeitrages müssten sämtliche Geschoss- und Grundstücksflächen ermittelt werden. Daher war der Kämmerer auch vorsichtig mit ersten Berechnungen, da diese Daten noch nicht vorliegen. Erste Zahlenbeispiele hatte er dennoch dabei.

Bei einer Umlegung auf die Wassergebühren würde sich voraussichtlich und entsprechend aktuell vorliegender Daten eine Erhöhung des Wasserpreises um 81 Cent je Kubikmeter ergeben. Der aktuelle Wasserpreis in der Gemeinde liegt bei 1,10 Euro netto. Bei einem Verbesserungsbeitrag würden ungefähr 5,71 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche plus 0,56 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche anfallen. Bei einem Einfamilienhaus mit 450 Quadratmeter Grund und einer Geschossfläche von 315 Quadratmetern würde sich der Verbesserungsbeitrag auf rund 2000 Euro belaufen. Der Kämmerer betonte, dass es sich hierbei um rein vorläufige Zahlen handele, da viele Faktoren noch nicht berücksichtigt seien. Klar sei aber, dass die Kosten auf die eine oder andere Weise umgelegt werden müssen.

Das Gremium zeigte sich hin- und hergerissen. „Bei einem Verbesserungsbeitrag zahlen zum Beispiel alte Leute auf einmal sehr viel, obwohl sie vielleicht gar nicht mehr so lange in ihrem Haus leben“, meinte Andreas Rausch (CSU). Manfred Altenweger (CSU) fragte nach einer Härtefallregelung. „Was ist, wenn es einer einfach nicht zahlen kann?“ Hier erklärte Bürgermeister Stefan Adam (CSU), man könne eine unbürokratische Stundungsregelung oder Ratenzahlung anbieten.

Kommt eine Mischlösung?

Josef Weber (CSU) sprach sich für eine 60-40-Prozent-Lösung aus. Der Großteil der Summe solle über einen Verbesserungsbeitrag erhoben werden, damit die anfallenden Zinsen für die Bürger nicht zu hoch werden. Ein kleinerer Teil des Betrags solle über eine Gebührenerhöhung erfolgen, sodass den Verbrauchern bewusst werde, dass Wasser etwas koste. Ein Beschluss stand zu diesem Thema nicht an. Die Frage wird zu gegebener Zeit wieder auf die Tagesordnung kommen.

Die neue Trinkwasserhauptleitung im Überblick

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