Brannenburg – Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Abbuchung der zum 15. März fälligen Abwassergebühren aus technischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dasselbe gilt für die Wassergebühren mit dieser Fälligkeit. Falls Selbstzahler bereits überwiesen haben, erfolgt die Rückerstattung einer eventuellen Überzahlung nach der Neuberechnung.