Datenschutz stoppt Drohneneinsatz

von Redaktion

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs macht Flintsbach Strich durch die Rechnung

Flintsbach/Neumarkt-St.Veit – „Wir waren davon sehr überrascht“, sagte Bürgermeister Stefan Lederwascher, als er auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) angesprochen wird. Das Urteil bezieht sich auf die Beschwerde eines Anwohners in Neumarkt-St. Veit. Dieser wollte vermeiden, dass die Stadt mit Drohnen über sein Haus fliegt, um die dortige Geschossfläche zu bestimmen.

Daten für Abwasserkosten

Mit den Daten sollte der sogenannte Herstellungsbeitrag berechnet werden, der für den Anschluss von Grundstücken an die Abwasserentsorgung erhoben wird. Doch dieser Drohnenflug wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun als rechtswidrig eingestuft. „Für die geplante Maßnahme fehlt es bereits an einer Rechtsgrundlage“, heißt es im Urteil. 

Diese Entscheidung könnte jetzt auch Flintsbach vor Probleme stellen. Denn hier wurde von der Gemeinde im September 2023 ein Drohnenflug angekündigt. „Den haben wir mittlerweile auch gemacht“, bestätigt der Rathauschef auf Nachfrage. Grund dafür war, ähnlich zum Fall im Landkreis Mühldorf, eine neue Trinkwasserhauptleitung, die in der Kufsteiner Straße verlegt wurde. Die Kosten von rund 900000 Euro sollen laut Gemeinde je nach Fläche nach dem gesetzlich vorgegebenen Prinzip der Kostendeckung auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. 

„Die neue Technik sollte uns dabei helfen“, erklärt Lederwascher. Denn anstatt von Haus zu Haus zu gehen und die Daten aufwendig zu erfassen, würde ein Rundflug über die Grundstücke reichen. „Das wäre auch für die Anwohner deutlich weniger aufwendig. Sie müssten ansonsten während der Arbeitszeit zu Hause sein, um uns die Messungen durchführen zu lassen“, meint Lederwascher. Gerade in Zeiten von Personalmangel sei das die einfachste und effizienteste Lösung gewesen. „Zumal das auch andere Gemeinden schon so gemacht haben“, fügt der Bürgermeister hinzu.

Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof macht wohl einen Strich durch die Rechnung. Zwar gebe es die Generalklausel des Bayerischen Datenschutzgesetzes, wonach personenbezogene Daten durch eine öffentliche Stelle verarbeitet werden dürfen, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich sind. Das gilt laut Verwaltungsgerichtshof allerdings nur dann, wenn es sich um einen geringfügigen Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen handelt. In diesem Fall sei der Einsatz der Drohne jedoch ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Auch wenn das Wohngebäude „nur“ von außen aufgenommen werde, sei die schützenswerte Privatsphäre betroffen, so das Gericht. 

Daten werden aktuell nicht verwendet

Für Lederwascher ist somit klar: „Es ist eine Nachbearbeitung nötig.“ Er brachte das Thema in den Bayerischen Gemeindetag ein und will auf die Prüfung durch die Juristen warten. Bis dahin will er die Daten nicht verwenden.

Wie lange die Prüfung dauert, lässt sich laut Lederwascher nicht genau abschätzen. Der Rathauschef will sich allerdings davon nicht aus der Ruhe bringen lassen. „Wenn wir es so nicht machen können, dann müssen wir es halt wieder auf die alte Art umsetzen“, meint er. Auch wenn das wieder mit deutlich mehr Aufwand verbunden sein werde.

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