Genossenschaftliches Wohnen vorangetrieben

von Redaktion

Marktgemeinderat Neubeuern genehmigt Bebauungsplan für Projekt an der Rosenheimer Straße

Neubeuern – Der Bebauungsplan für das „Genossenschaftliche Wohnen an der Rosenheimer Straße“ war Thema in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Der Marktgemeinderat hatte 2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs sind nun neun Schreiben von- seiten der Öffentlichkeit eingegangen, in denen Einwendungen und Bedenken geltend gemacht wurden. Von behördlicher Seite kamen 16 Stellungnahmen.

Dr.-Ing. Florian Pfleger von der Firma cfLab GmbH stellte die Untersuchungen zum Wasserabfluss und zu Fließwegen vor. Im Rahmen eines hydraulischen Gutachtens wurden verschiedene Modellansätze überprüft und eine Gefährdungs- und Risikobeurteilung erstellt.

Der Verlust an Versickerungsflächen soll durch eine entsprechende Geländemodellierung und die Anlage ausreichend großer Versickerungsmulden Rechnung getragen werden. Die Lage und Größe der Sickermulden wird im Freiflächenplan dargestellt.

Der Grundwasseraufstau durch die geplanten Baukörper wurde ebenfalls untersucht. Eine Überflutung durch die Versickerungsmulden wird demnach ausgeschlossen. Die Versiegelung soll zudem im Rahmen der weiteren Planungen reduziert werden, beispielsweise durch Verkürzung der Feuerwehrzufahrt und Pflasterflächen mit wasserdurchlässigen Fugen.

Zum Verkehrsproblem wurde ebenfalls ein Gutachten eingeholt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der zusätzlich zu erwartende Verkehr im Ortsteil Altenmarkt störungsfrei abgewickelt werden kann. Für das Bauvorhaben ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 50 Stellplätzen. Vorgesehen sind 22 oberirdische Stellplätze und 28 Stellplätze in der Tiefgarage.

Zum Kritikpunkt, dass ursprünglich diesem Bereich jegliche Bebauung abgesprochen worden war, meinte Bürgermeister Christoph Schneider (Unabhängige Neubeurer), dass Gemeinderatsentscheidungen nicht für immer bindend seien, sondern auch im Rahmen neuerer Entwicklungen und Abwägungen neu getroffen werden könnten.

So hätten sich die Rahmenbedingungen gegenüber dem 34 Jahre alten Beschluss von 1990 wesentlich geändert. Das Flächensparen, und somit die Abkehr von größeren Ortserweiterungen, abgesetzt vom eigentlichen Siedlungskörper, sei in das Zentrum des ortsplanerischen Handelns gerückt. Darüber hinaus liege das Bevölkerungswachstum weit über den 1990 abschätzbaren Dimensionen. Vor diesem Hintergrund kam der Gemeinderat zu dem Schluss, dass eine entsprechende Neubewertung geboten ist.

Den Vorwürfen einer „Geheimniskrämerei“ oder eines „Deals“ hielt Schneider entgegen, dass die Marktgemeinde ihre planerischen Entscheidungen ausschließlich aufgrund des Wohnungsbedarfs trifft. Die vorliegende Bauleitplanung habe eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Um im angemessenen Maße Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und in für den demografischen Wandel angemessenen Wohnformen zur Verfügung stellen zu können, werde hier in moderatem Umfang neues Bauland ausgewiesen. Ein gegebenenfalls entstehender Profit Dritter spiele bei dieser Entscheidung keine Rolle.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde vom Marktgemeinderat mit einer Gegenstimme verabschiedet. Gemeinderat Martin Schmid (Bürgernähe) lehnte diese Baumaßnahme ab, „denn sie ist mir an dieser Stelle, am Ortseingang, zu massiv.“ eri

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