Personalkosten und Umlage steigen in den kommenden Jahren

von Redaktion

Verwaltungsgemeinschaft Halfing genehmigt einstimmig Haushaltsplan 2022 und Finanzplan bis 2027

Halfing – Einstimmig genehmigten die Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Halfing – bestehend aus den Gemeinden Halfing, Schonstett und Höslwang – den Haushaltsplan für das laufende Jahr sowie den Finanzplan bis 2027. Heuer soll der Haushalt 1,2 Millionen Euro (im Vorjahr 1,1 Millionen Euro) schwer sein. Der Verwaltungshaushalt mit 1,1 Millionen Euro macht den Großteil aus.

Geschäftsleiter und Kämmerer Marco Binder präsentierte der Versammlung einige Zahlen. Bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts stechen die VG-Umlage von 923000 Euro und bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt die 872000 Euro an Personalkosten ins Auge. Sowohl die VG-Umlage als auch die Personalkosten werden in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen, prognostizierte Binder.

Die VG-Umlage, die sich zur Hälfte aus den Beiträgen Halfings und jeweils einem Viertel aus Beiträgen aus Schonstett und Höslwang zusammensetzt, betrug im vergangenen Jahr 932000 Euro und wird sich bis 2027 auf 984000 Euro erhöhen. Die Personalkosten steigen im gleichen Zeitraum von 849000 Euro (2023) auf 927000 Euro (2027).

An größeren Investitionen sind heuer ein neuer Datenserver für die Geschäftsstelle Halfing mit 80000 Euro veranschlagt. Hier schaltete sich Peter Aicher (HWV) ein, der sich nach der Möglichkeit des Outsourcens erkundigte. Das sei „nicht günstig, wenn man es an Externe vergebe“, erklärte der Kämmerer. Den Server könne man aus den Rücklagen finanzieren, die zum Ende vergangenen Jahres 199100 Euro ausmachten. Bei der Kassenlage stehe man ebenfalls gut da, so Binder abschließend.

Da keine weiteren Einwände und Fragen aus dem Gremium kamen, stellte Binder den Beschlussvorschlag vor. Der Haushaltsplan 2024 für die VG Halfing wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1104100 Euro festgelegt, und im Vermögenshaushalt werden die Einnahmen und Ausgaben mit 100000 Euro angesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Die Verwaltungsumlage wird im Haushaltsjahr 2024 auf 922850 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebendere Einwohnerzahl auf 5535 (5570 Einwohner im Vorjahr) mit 166,729 Euro (gut ein Euro weniger als im Vorjahr) festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 70000 Euro festgesetzt.

Einhellig stimmten daraufhin die Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft der Haushaltssatzung 2024 und dem Finanzplan bis 2027 zu. elk

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