Halfing – Hoch her ging es in der jüngsten Sitzung des Halfinger Gemeinderates. Zum wiederholten Mal ging es um den Bauantrag eines ortsansässigen Bauwerbers, der ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten im Außenbereich errichten will.
Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) fasste vor der Debatte noch einmal den Sachstand zusammen. Der erste Bauantrag vom März 2020 hatte ein Wohnhaus und eine gewerbliche Lagerhalle vorgesehen. Schon damals teilte die Abteilung Bauleitplanung dem Bauwerber mit, dass für ein Vorhaben an dieser Stelle eine einfache Einbeziehungssatzung kaum ausreiche.
Als Grünfläche ausgewiesen
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „sonstige Grünfläche (Schutzstreifen, für das Ortsbild bedeutsame Grün- und Freifläche)“ gekennzeichnet. Für eine einfache Einbeziehungssatzung müssten der Flächennutzungsplan geändert und der Bebauungsplan neu aufgestellt werden. Im Januar 2022 entschied der Gemeinderat, dass man für ein einzelnes Bauvorhaben keinen Bebauungsplan aufstellen könne, um weder eine Gefälligkeitsplanung zu erzeugen noch Präzedenzfälle zu schaffen.
Gleichwohl reichte der Bauwerber Ende Oktober 2023 einen neuen Antrag – zwei Wohneinheiten im Rahmen einer Einbeziehungssatzung – ein. Knapp eine Woche später bat die Familie der Antragsteller zudem in einem handschriftlichen Brief an Landrat Otto Lederer persönlich um ein Befürworten des Antrags. Der wiederum verwies in seinem Antwortschreiben auf die Planungshoheit der Gemeinde.
Bürgermeisterin Braun (CSU) äußerte sich in der Sitzung ähnlich. „Die Bauleitplanung unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde. Der Gemeinderat entscheidet, ob eine Bauleitplanung durchgeführt wird oder nicht.“ Erst im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden das Landratsamt und weitere öffentliche Stellen am Verfahren beteiligt. Braun erklärte weiter, dass bei dieser „Einzelfalllösung“ auch zu prüfen sei, ob es sich um eine „Gefälligkeitsplanung“ handeln könnte. Weiter sagte sie: „Der Antrag auf Wohnbebauung widerspricht dem derzeitigen Flächennutzungsplan.“ Ohne dessen vorherige Änderung sei eine Einbeziehungssatzung nicht möglich.
Einen zwischenzeitlich unterbreiteten Kompromissvorschlag, dass eine größere Fläche im Rahmen eines Bebauungsplans überplant wird, und auch die Gemeinde Flächen erwerben kann, um diese auf den Grundlagen des sogenannten „Einheimischenmodells“ veräußern zu können, lehnten die Antragsteller ab. Auch wenn die Antragsteller zu einer Kostenübernahme bereit sind, sei zu beachten, so Braun weiter, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden kann, sondern die Allgemeinheit dafür die Kosten zu tragen habe. Außerdem stelle eine Bauleitplanung einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar und nehme einige Zeit in Anspruch. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, welche Stellungnahmen zu den Auslegungen eingehen und ob ein Bauleitplanverfahren, wenn es durchgeführt wird, zu einem erfolgreichen Abschluss kommt. Zudem müsse vorab ein Immissionsschutzgutachten erstellt werden, da es drei aktive landwirtschaftliche Betriebe in unmittelbarer Nähe zu dem Vorhaben gibt.
Braun wiederholte: „Eine Flächennutzungsplanänderung für ein einziges Bauvorhaben, noch dazu im Außenbereich, stellt ein großes Problem dar und ist weder begründbar noch nachvollziehbar.“ Aus Sicht der Verwaltung sei deshalb keine positive Beschlussfassung möglich, auch weil das Vorhaben dem geltenden Baurecht widerspricht.
Sechs
Gegenstimmen
Die rege Debatte beendete Bürgermeisterin Braun schließlich mit einem positiv formulierten Beschlussvorschlag. „Der Gemeinderat spricht sich für eine Einbeziehungssatzung aus. Den Antragsstellern wird mitgeteilt, dass alle anfallenden Kosten einer Bauleitplanung/Immissionsschutzgutachten etc. von ihnen zu tragen sind und hierzu ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde abzuschließen ist.“
Die Abstimmung endete mit 8:6. Namentlich stimmten gegen den Beschluss Regina Braun, Konrad Aicher (HWV), Peter Aicher (HWV), Sebastian Schauer (FW), Josef Murner (HWV) und Johannes Guggenberger (parteilos).