Akteneinsicht für Räte bei Lesestunde

von Redaktion

Datenschutzbeauftragter zu Gast im Eggstätter Gemeinderat

Eggstätt – Auf Einladung der Gemeindeverwaltung stellte Markus Schwarzenböck, Datenschutzbeauftragter für Kommunen im Landratsamt Rosenheim, Allgemeines zu den Themen Datenschutz und rechtliche Auflagen vor. Er ging zunächst auf die Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderäten ein. Ein Verstoß werde mit Sanktionen – von Strafgeld bis zu Freiheitsstrafe – geahndet. Was Datenschutz und Akteneinsicht angeht, so gebe es keine gesetzliche Regelung, aber das Recht auf informelle Selbstbestimmung überwiege. Der Datenschutzexperte sagte weiter, dass die Gemeindeordnung Akteneinsicht bei gegenstandsbezogenem Anlass oder bei Niederschriften und Rechnungsprüfungsberichten erlaube. Akteneinsicht sei ja Kontrollaufgabe. Der Gemeinderat habe zudem ein Antrags- und Fragerecht gegenüber dem Bürgermeister.

Bei nichtöffentlichen Sitzungen gelte, dass Tischvorlagen ausgelegt und anschließend wieder eingesammelt werden müssen. Laut Bayerischem Landesdatenbeauftragten dürfen diese Dokumente auch nicht im Ratsinformationssystem (RIS) veröffentlicht werden, um Ablichtungen zu vermeiden.

Nach Aussage des Bayerischen Gemeindetags sei es auch nicht möglich, dass der Gemeinderat dies abweichend anders regelt. Da in den USA ein anderes Schutzniveau als in Deutschland gelte, könnten bei einer Whatsapp-Nutzung möglicherweise private und dienstliche Daten vermengt werden. Helmut Hundhammer (CSU) wandte ein, dass er gehört habe, dass andere Gemeinden im Landkreis dies anders handhabten. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung dürfen nicht ins RIS eingestellt werden, wiederholte Schwarzenböck. Hundhammer wollte wissen, wie man Tischvorlagen handhaben könnte. Diese könnten als Tischvorlage aufliegen und danach wieder eingesammelt werden, so Schwarzenböck.

Alternativ könnte man auch eine Lesestunde anbieten. Die Gemeinderäte könnten also beispielsweise vor der Sitzung die zu besprechenden Unterlagen einsehen und durchlesen. Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) fügte an, dass es ja auch die Fraktionsführersitzungen gebe.

„Ein guter Anfang“, meinte Hans Plank (CSU). Eine Akteneinsicht sei allerdings rückständig. Er verwies auf die Verschwiegenheitspflicht: „Bei uns geht nichts nach draußen. Wir sind sehr diszipliniert.“

Gerhard Eder (ÜWG) wandte ein, dass man nicht immer ohne alle Informationen abstimmen könne und dass die Gefahr bestehe, dass man einen Beschluss über den betreffenden Tagesordnungspunkt dann verschieben müsse.

Hundhammer betonte, dass man die Verwaltung entlasten wolle. Punkte wie eine Lesestunde vorher und Tischvorlagen, die man später wieder einsammele, sollten in die Geschäftsordnung aufgenommen werden. Plank meinte, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung sei, aber während seiner Interimszeit als stellvertretender Bürgermeister sei keiner zur Vorab-Einsichtnahme ins Rathaus gekommen. Er regte stattdessen an, dass die Gemeinderäte den Fraktionsführersitzungen beiwohnen sollten.

Bürgermeister Christoph Kraus beendete die Debatte. Auch wenn kein Beschluss notwendig war, hielt er fest, dass es den Gemeinderäten offen stehe, der Fraktionsführervorbesprechung beizuwohnen. Alternativ können sie sich eine halbe Stunde vor der Sitzung einlesen. Und weiterhin sei es den Gemeinderäten unbenommen, im Rathaus Akteneinsicht zu nehmen. elk

Artikel 5 von 11