Eggstätt – Einstimmig genehmigten die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung im Sitzungssaal im Haus des Gastes zwei Auftragsvergaben für den neuen Kindergarten im Mühlenweg, die derzeit durchgeführt werden. Einmal geht es um die beschränkte Ausschreibung für die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten und zum anderen um die beschränkte Ausschreibung für die Vergabe der Einrichtungsgegenstände. Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde jeweils eine Vorinformation veröffentlicht.
Geschäftsleiter Johannes Halser sagte, dass für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten der Preis ausschlaggebend sei. Christoph Stöger (Grüne) wandte ein, dass das doch sonst ganz anders laufe. Werde damit der Gemeinderat überflüssig? Nein, beschied Halser. Dass der Preis das Zuschlagskriterium sei, sei ein Standardverfahren. Aber es obliege dem Gemeinderat, ob die Durchführung der beschränkten Ausschreibung genehmigt wird.
Katharina Weinberger meinte, dass ihr in der Beschlussvorlage der Umfang, der Kostenrahmen und somit die Transparenz fehle. „Das ist das A und O unserer Arbeit.“ Halser sagte, dass es ein bepreistes Leistungsverzeichnis gebe, das im Rathaus einzusehen sei. Zudem gebe es eine festgelegte Leistungsbeschreibung und ein strenges Vergabeverfahren.
Hans Plank (CSU) hakte ebenfalls bei der Vergabe nach. Er sehe es als problematisch, dass der Kindergarten demnächst bald fertig sei, aber der Gemeinderat noch mit der Vergabe von Garten- und Landschaftsbauarbeiten beschäftigt sei und das bei einem Sitzungsturnus alle vier Wochen. Halser erwiderte, dass dies ein Vergabeverfahren sei. Dies sei „nicht irgendwas“. Einstimmig genehmigten die Gemeinderäte daraufhin die Durchführung der Ausschreibung für den Garten- und Landschaftsbau.
Ein weiteres Thema war die Auftragsvergabe für die Einrichtung der neuen Kindertagesstätte. Auch hier soll mittels einer beschränkten Ausschreibung der preisgünstigste Anbieter den Zuschlag erhalten.
Geschäftsleiter Halser erklärte, dass dies eine Ausschreibung unterhalb des EU-Schwellenwertes sei und dass das Angebot auf fünf Lose – Büromöbel, Kindergartenmöbel in zwei Losen, Küchen, Wäscheraum und WC-Ausstattung – aufgeteilt werden könne. Bis zum 15. April können Angebote abgegeben werden. Der Gemeinderat müsse die Durchführung der beschränkten Ausschreibung genehmigen. Dieses Verfahren diene der Rechtssicherheit. Bezüglich des Leistungsverzeichnisses fügte er hinzu: „Da müssen wir uns auf die Fachplaner verlassen.“ Wenn kein Angebot eingehe, müsse man die Ausschreibung eventuell teilweise aufheben.
Ohne weitere Nachfragen genehmigte der Gemeinderat die Durchführung der beschränkten Ausschreibung für die Einrichtungsgegenstände. Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) wird in beiden Ausschreibungen ermächtigt, den Zuschlag jeweils an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat in der folgenden Sitzung vorzulegen.elk