Alpma will Hauptstandort erweitern
Aufwendige Änderung der Bauleitplanung im Gemeinderat erforderlich
Rott – Die Änderung von bestehenden Bebauungsplänen ist genauso aufwendig wie einen neuen Bebauungsplan zu erstellen. Zuerst müssen Bauwillige, die den Bebauungsplan ändern wollen, einen Antrag stellen. Der Gemeinderat genehmigt eine Bebauungsplanänderung und die Bauverwaltung steigt in eine Bauleit