Rott – Die Änderung von bestehenden Bebauungsplänen ist genauso aufwendig wie einen neuen Bebauungsplan zu erstellen. Zuerst müssen Bauwillige, die den Bebauungsplan ändern wollen, einen Antrag stellen. Der Gemeinderat genehmigt eine Bebauungsplanänderung und die Bauverwaltung steigt in eine Bauleitplanung ein. Planungs- und Architekturbüros werden beauftragt, Pläne und Konzepte zu erstellen. Dann wird eine vorzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgenommen.
Änderungen werden einzeln beschlossen
Alle eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise müssen von Verwaltung und Gemeinderat abgewägt und vom Gemeinderat einzeln beschlossen werden. Einige Hinweise werden übernommen, andere zur Kenntnis genommen. Zum Schluss gibt es dann noch den Beschluss, dass alles abgewägt und beschlossen wurde. Dann geht es zur eigentlichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Jeder Hinweis wird einzeln abgewägt und einzeln beschlossen. Wenn dann alles abgehandelt ist, kann in der Regel der Satzungsbeschluss für den geänderten Bebauungsplan erfolgen. Das kann ein bis zwei Jahre dauern. In der jüngsten Gemeinderatssitzung mussten die Räte bei drei Bauleitplanungen alles abwägen und beschließen. Die Alpma Alpenland Maschinenbau will ihren Hauptstandort in Rott stärken und weiter ausbauen. Es ist ihnen gelungen, Grundstücke nordwestlich von der Alpenstraße zu erwerben. Wände der Hallen sollen erhöht werden und westlich von der Alpenstraße und zur Rosenheimer Straße hin entsteht ein Heizkraftwerk für Hackschnitzel. Alpma braucht mehr Produktionsflächen und Büroräume. Die Kantine soll erneuert werden und der Betrieb muss energetisch saniert werden. Im letzten Oktober nahm der geänderte Bebauungsplan die erste Hürde. Die Hinweise der vorzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden einzeln abgewägt und beschlossen. Vom 21. Dezember bis 2. Februar erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Ämter und Behörden. Mittlerweile haben sie die Ausgleichsflächen geändert. Besonders die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes forderte etliche Nachbesserungen im Bebauungsplan. All das wurde abgewägt und beschlossen, dennoch erforderten die Einlassungen der Unteren Naturschutzbehörde eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann verkürzt werden, die Verwaltung schlägt eine verkürzte Frist von zwei Wochen vor. Einstimmig stimmte der Gemeinderat zu.
Die Firma Max Zangerl will auf dem bestehenden gewerblichen Gebäude ein Stockwerk aufsetzen. Der aktuelle Gebäudestand auf dem Betriebsgelände soll in der Planfassung angepasst werden und beantragte eine Bauplanänderung. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Entwurf und Begründung des Architekturbüros Labonte in der Fassung vom 14. November 2023 durchgeführt. Die Auslegungsunterlagen wurden im Internet und auf der Homepage der Gemeinde Rott veröffentlicht. Insgesamt wurden elf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Davon haben sieben eine Rückäußerung eingereicht. Nachdem alle Hinweise einzeln abgewägt und beschlossen waren, erfolgte der Gesamtabwägungbeschluss und damit konnte die Satzung des geänderten Bebauungsplans einstimmig beschlossen werden. Gemeinderat Max Zangerl junior ist persönlich betroffen und beteiligt sich nicht an der Beratung und der Abstimmung.
Mit der Bebauungsplanänderung soll eine Aufstockung des Garagengebäudes zur Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit für Familienangehörige des Bauherrn ermöglicht werden. Die Wand- und Firsthöhe für diesen Gebäudeteil wurde neu festgesetzt. Im Zuge der Gebäudeaufstockung soll auch auf dem Hauptgebäude das Dach mit einem Vollwärmeschutz ergänzt werden. Um diese Baumaßnahme ermöglichen zu können, wurde für das Hauptgebäude die Wandhöhe von 4,80 auf 5,05 Meter neu festgesetzt.
Wand-
und Firsthöhe
Aufgrund der geringfügigen Bebauungsplanänderung durch die Änderung der Wand- und Firsthöhe beim Hauptgebäude und entsprechender Änderung der Höhen bei der Gebäudeaufstockung wurde beim Änderungsverfahren lediglich die Immissionsschutzabteilung und Bauleitplanung des Landratsamtes beteiligt.
Vom Gemeinderat wurden die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen. Der Gemeinderat Rott beschloss einstimmig die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 8, „Meiling Mischgebiet“ in einer Fassung vom 21. März.