Gemeinderat winkt Anbauten auf dem Profol-Firmengelände durch

von Redaktion

Ein durchlaufendes Dach soll die Hallen miteinander verbinden – Fester Bau soll Container ersetzen

Halfing – Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Tekturanträge für Anbauten an zwei Hallen auf dem Gelände der Firma Profol genehmigt. Zwischen den Silobehältern und der Produktionshalle 1 ist ein Vordach geplant. Der Warenverkehr zwischen den einzelnen Hallen sollte überdacht sein, heißt es im Antrag.

Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) sagte in der Sitzung, die Überdachung von Halle 1 zu Halle 8 sei aufgrund der Silos nur außerhalb der festgesetzten Baugrenze möglich. Die Überdachung befinde sich deutlich zurückversetzt im Inneren des Firmengeländes und es würden ausschließlich versiegelte Flächen überbaut. Es brauche nur eine Befreiung. Das Ganze sei als geringfügige Überschreitung zu bezeichnen, so Bürgermeisterin Braun.

Ebenfalls als geringfügige Überschreitung sei der zweite Tekturantrag zu werten: Für die technische Inbetriebnahme der Produktionshalle 1 brauche es ein Maschinenhaus, das aufgrund der Bestandsbebauung nur außerhalb der vorgegebenen Baugrenze platziert werden könne. An der Stelle war zuvor ein Container mit beinahe gleichen Abmessungen gestanden, aber ein Festbau sei zwingend notwendig, heißt es in der vom Bauwerber vorliegenden Begründung. Damit würden bereits versiegelte Flächen überbaut. Als Material der Wandflächen sind isolierte Sandwichpaneele und eine Außenseite aus Stahlblech geplant. Die Dachneigung mit zehn Grad, die Giebelrück- und die Traufseite ohne Dachüberstand, eine seitliche Wandhöhe von elf Metern und eine Grundflächenzahl von 0,87: Das passe alles, so Braun.

Da keine Nachfragen aus den Reihen des Gremiums kamen, ließ die Rathauschefin über den Tekturantrag abstimmen. Einstimmig erfolgte die Zustimmung. Ebenfalls grünes Licht gab es für den Tekturantrag zum Anbau Lagerhalle 8. Auch hierzu legte Bürgermeisterin Braun die entsprechenden Pläne vor.

Über alle Befreiungen, außer den Baugrenzen und Grünstreifen, wurden im Zuge des letzten Bauantrages bereits den Befreiungen durch den Gemeinderat zugestimmt, erinnerte Braun ihre Kollegen. „Die aktuell zusätzlichen Befreiungen für Baugrenzen und Grünstreifen werden von der Verwaltung als sehr kritisch angesehen, da in diesem Fall die Grundzüge der Planung betroffen sind.“ Die beiden Befreiungsanträge habe man angefordert, sie lägen allerdings noch nicht vor.

Die seitliche Wandhöhe mit sieben Metern passe, ebenso die Grundflächenzahl von 0,8. Allerdings brauche es Befreiungen für die Dachneigung (14 satt 18 bis 27 Grad) und für die Fassade. Stephan Schlaipfer (CSU) merkte an, dass man schon viele Zugeständnisse gemacht habe. Auch finde er den Plan „gestalterisch nicht gut gelungen.“

Gleichwohl fand sich keine Gegenstimme im abschließenden Beschluss. elk

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