Flintsbach – Dass der Einsatz von Drohnen über einigen Wohnhäusern in Flintsbach nicht so einfach werden würde, wie von der Gemeinde erhofft, war Anwohner Heinrich Gutsmiedl von Anfang an klar. Ende September kündigte die Verwaltung an, die Gebäude rund um die Kufsteiner Straße zu überfliegen, um die Grundstücksflächen zu ermitteln. Das sei notwendig, um die Kosten für eine neue Trinkwasserhauptleitung auf die Eigentümer umzulegen.
Aufnahmen
sind unzulässig
Eine Woche nach der Ankündigung legte Gutsmiedl Beschwerde ein. Das Problem: „Nach meinen Beobachtungen fand die Befliegung noch in derselben Woche statt. Mein Widerspruch wurde damit schlichtweg ignoriert”, sagt Gutsmiedl. Er wandte sich daher erneut an die Gemeinde und wies darauf hin, dass die Drohnenaufnahmen von Privatgrundstücken für diese Zwecke nicht zulässig seien. „Die Daten wurden illegal ermittelt”, macht der Flintsbacher deutlich.
Besonders brisant ist der Drohnenflug nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH). Dieser bewertete im Februar einen ähnlichen Fall in Neumarkt-St. Veit und stufte den dortigen Flug als rechtswidrig ein. Der Grund: „Der Einsatz der Drohne ist ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht“, heißt es vonseiten des Verwaltungsgerichtshofs. Auch wenn das Wohngebäude „nur“ von außen aufgenommen werde, sei die schützenswerte Privatsphäre betroffen.
Flintsbachs Bürgermeister Stefan Lederwascher reagierte bereits auf das Urteil, brachte das Thema in den Bayerischen Gemeindetag ein und übergab den Fall den Juristen. Er bleibt trotz der Beschwerde von Gutsmiedl bei seinem bereits klargemachten Standpunkt. „Die neue Technik sollte es uns allen leichter machen”, sagt der Rathauschef. Nach dem Vorbild anderer Gemeinden und der Absprache mit dem Anbieter habe man sich für die „für alle Beteiligten unkomplizierteste Variante“ entschieden. „Und es hat ja auch technisch gut funktioniert”, meint Lederwascher, der nun die Prüfung durch die Juristen abwarten möchte. So lange werden die Daten, die laut dem Bürgermeister noch bei der mit dem Flug beauftragten Firma liegen, nicht verwendet.
Für Gutsmiedl ist das allerdings nicht genug. „Sämtliche mein Anwesen betreffende Daten sind unverzüglich an allen Stellen zu löschen”, fordert der Flintsbacher. Solange es keine andere gerichtliche Entscheidung gibt, verbietet er außerdem weitere Aufnahmen seiner Immobilie im Soinweg. Gutsmiedl bedauert, dass die Einsprüche, Hinweise und Warnungen von der Gemeinde unbeachtet blieben. „Nun wurde unnötigerweise Geld ausgegeben, das man anderweitig sinnvoller investieren könnte“, meint er.
Was ist die
beste Lösung?
Wie viel das „Gesamtpaket“ der beauftragten Firma genau gekostet hat, konnte Lederwascher nicht genau beziffern. Allerdings sei es weniger gewesen als bei der bisher üblichen Erhebung. Denn früher wurde durch die Mitarbeiter jedes Haus einzeln abgefragt und die Flächen nachgemessen.
Auch vermeintlich günstigere Alternativen wie einen Fragebogen hätten sich laut Bürgermeister nicht als praktikabel erwiesen. „Teilweise fehlen uns dann wichtige Informationen oder die Daten sind falsch eingetragen”, meint Lederwascher. Auch die Rückschlüsse, zum Beispiel von der Grundsteuererhebung, seien schwer möglich. „Da liegen nicht alle Informationen bei der Gemeinde und wir können nicht einfach die Daten von anderen Behörden verwenden”, sagt der Bürgermeister. Auch hier hätte die Gemeinde dann Probleme mit dem Datenschutz. Eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung scheint somit nicht in Sicht.