Anwohner befürchten Verschlechterung

von Redaktion

Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ beschäftigt den Gemeinderat

Obing – Bei der jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat unter anderem mit der Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Anlieger persönlich beteiligt, hierzu sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Von einem Grundstücksnachbarn, einem Ehepaar, lag ein Schreiben vor, indem sie als unmittelbar betroffene Anwohner der geplanten Änderung widersprechen. Sie befürchten durch die Grenzbebauung eine Verschlechterung ihrer Wohn- und Lebensqualität.

Telefonat mit dem
Anwohner

Zwischenzeitlich fand zwischen den Vertretern der Gemeinde und dem Anwohner ein Telefonat statt, in dem erklärt wurde, dass die Abstandsflächen entsprechend der Bauordnung einzuhalten sind und dass eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan noch konkret getroffen wurde.

Dazu hat der Gemeinderat einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass in den Festsetzungen eine Höhe von 2,5 Metern nach der Grundstücksgrenze nicht überschritten werden darf und das Dach als leicht geneigtes Pultdach auszubilden ist. Bei der Gemeinde ging ein Schreiben eines Rechtsanwalts ein, der einen weiteren Nachbarn vertritt. Die geplante Bebauungsplanänderung würde gegen das in einer Rechtsprechung entwickelte Gebot der Konfliktbewältigung verstoßen. Es sei nicht erkennbar, dass eine angemessene Berücksichtigung der berechtigen Belange seiner Mandantin als Eigentümerin des benachbarten Grundstücks bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs stattgefunden habe. Daraufhin fand ein persönliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt statt. In der Folge sollte nun der Neubau in Richtung Süden des Grundstücks verschoben werden, der Balkon im zweiten Obergeschoss auf der Westseite der Wohnung soll entfallen und die vorhandenen Sträucher und Bäume entfernt werden. Als Abgrenzung soll eine immergrüne Hecke gepflanzt werden.

Nach Beurteilung durch den Gemeinderat erging folgender Beschluss: Das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt, in Bezug auf die Bepflanzung zwischen den Grundstücken würden keine Bestimmungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Dies sei privatrechtlich zu regeln. Diese Punkte wurden von den Räten einstimmig beschlossen.

Auch wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, dass keine Verschiebung des Baukörpers erfolgen soll. Mit drei Gegenstimmen fiel der Beschluss für eine Ablehnung der Errichtung von Balkonen an der Westseite.

Seitens des Bauamts am Landratsamt Traunstein wird einer Zulassung von Stützmauern zugestimmt, da diese nach Vorschriften der Gestaltungssatzung zwar unzulässig, aufgrund der Topografie in diesem Fall aber erforderlich sind. Ebenfalls sind Geländeveränderungen zulässig. Den Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein und der Bayernwerk Netz stimmte der Gemeinderat einhellig zu.

Die Firma Hejlyx will im Klausnerweg 2 in Frabertsham fünf Wohneinheiten mit zehn Stellplätzen errichten. Die Wohneinheiten sollen in einem Dreispänner und einem Doppelhaus Platz finden. In der Sitzung des Gemeinderates wurde ein Antrag auf Vorbescheid abgelehnt, weil die damals beantragte Bebauung mit zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus als zu dicht angesehen wurde.

Die nun vorgelegte Planung mit zwei Gebäuden und die Höhenfestsetzung der Gebäude im Grundstück wurden zwischen Bauherrn, Landratsamt und Verwaltung abgestimmt. Hier war bereits klar, dass an der Westseite der Bau einer Stützmauer erforderlich ist, die genaue Höhe und Lage wird erst jetzt mit dem Bauantrag ersichtlich. Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist zulässig.

Unterspülung
befürchtet

Aufgrund der Lage der Straße wird befürchtet, dass vor allem bei Starkregenereignissen Wasser in Richtung des Dreispänners läuft und die Bodenplatte unterspült. Es ist daher vorgesehen, das Gelände zwischen Straße und Gebäude auf Straßenniveau aufzufüllen und am Gebäude entlang eine circa 1,1 Meter hohe Stützmauer aus Naturstein zu errichten. Letztlich haben die Räte einstimmig dem Vorhaben zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt haben die Räte den Antrag zum Anbau einer Überdachung für ein Palettenlager sowie Ausgabe und Lager für den Versand bei einem Anwesen in der Franz-Geist-Straße. emk

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