In Gögging darf nun gebaut werden

von Redaktion

Gemeinderat macht Weg für zwei Vorhaben frei – Einstimmiges Votum für Bebauungsplanbeschluss

Riedering – Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat Riedering mit zwei Bauvorhaben am südlichen Ortsausgang von Gögging. Im Parallelverfahren wurden dafür ein Flächennutzungs- und Bebauungsplan aufgestellt, dann wurden die Stellungnahmen der ersten Auslegung nach bereits mehrfach erfolgten Abstimmungen mit den einzelnen Behörden in die Pläne eingearbeitet und ein zweites Mal ausgelegt.

Da keine unterschiedlichen Stellungnahmen bei der Gemeinde eingingen, werde der Abwägungsvorgang sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen, sagte Birgit Gunvar Steinbacher vom Bauamt in der jüngsten Sitzung. Auf die zweite Auslegung seien erneut Stellungnahmen eingegangen. Laut der Regierung von Oberbayern steht die Bauleitplanung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Auch der Einwand des Landratsamtes, wonach die grundsätzliche kritische Beurteilung der ortsplanerischen Entwicklung durch das Kreisbauamt bestehen bleibt, mache keine Änderung der Planunterlagen notwendig. Die vorliegende Planung sei im Vorfeld eng mit der Abteilung Denkmalschutz abgestimmt worden, „um eine harmonische Einbindung in das vorliegende Siedlungs- und Landschaftsbild zu gewährleisten. Durch die geplante ortstypische Gebäudekubatur, die Verwendung von Holz und die geplante Eingrünung mit Obstbäumen kann die geringfügige Abrundung des Ortsteils auch nach Süden verträglich gestaltet werden“, erklärte Steinbacher.

Diese Abwägung wiederholte sie auch bei der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, die eine Ausweitung der Bebauung nach Süden als optischen Störfaktor bezeichnete, „der weder durch eine entsprechende Fassadengestaltung noch durch Eingrünungen geheilt werden kann.“

Dem Vorwurf mutwilliger Rodung hielt sie wie schon bei der Abwägung aus der ersten Stellungnahme entgegen, dass der in weiten Teilen überaltete und sehr gegen Sturmschäden anfällige Obstbaumbestand in einer Fotodokumentation im Umweltbericht zeige, dass die Bäume tatsächlich den Wetterereignissen zum Opfer gefallen sind. Zudem sind Ersatzpflanzungen sowie Ergänzungspflanzungen am Ortsrand vorgesehen. Darüber hinaus kann ein ansprechender Ersatzbau anstelle des verfallenen Schuppens östlich der Erschließungsstraße nicht als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gewertet werden. An der Planung werde somit festgehalten, so Steinbacher.

Dominikus Summerer (CSU) sah das geplante Vorhaben dennoch kritisch: Er forderte einen „sauberen Abschluss des Ortsrands.“ Er erkundigte sich auch, inwieweit die Gemeinde Einfluss auf die Gestaltung nehmen könne und warum bei dem einen zu bebauenden Grundstück die Garage nicht ins Gebäude integriert werde. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) verwies hier auf die Vorgaben des Denkmalschutzes, ein kleines Nebengebäude wirke gefälliger. Und was die Gestaltung betreffe, so könnten Details mit dem Bauwerber in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden, wie beispielsweise „so traditionell wie möglich und viel Holz“.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans. Auch der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Gögging erfolgte ohne Gegenstimme. Elisabeth Kirchner

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