Söchtenau – Den Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Vorbescheides zur Nutzungsänderung des ehemaligen Wasserturms in Grölking behandelte der Söchtenauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Die beantragten Änderungen sind baurechtlich als Vorhaben im Außenbereich zu beurteilen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine Nutzungsänderung von erhaltenswerten und das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden zulässig, auch wenn diese aufgegeben sind. Voraussetzung hierfür ist, dass das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung des Gebäudes und der Erhaltung des Gestaltwertes dient.
Dies wurde erstmals im Jahr 2021 durch einen Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim festgestellt. Dieser ist für drei Jahre gültig und beinhaltete die Auflage, dass die damals fehlende Erschließung sichergestellt und nachgewiesen werden muss. Die Verlängerung des Vorbescheides um weitere zwei Jahre wurde nunmehr fristgerecht beantragt.
Bei der Vorprüfung des Antrages wurde festgestellt, dass mittlerweile Umbauten an der Außenwand stattgefunden haben und die Erschließung nach wie vor nicht nachgewiesen wird. Das Landratsamt kündigte deshalb an, dass die Genehmigungsgrundlage durch diese Maßnahmen nicht mehr gegeben ist. Dies hätte zur Folge, dass es sich beim Wasserturm nicht mehr um ein die Kulturlandschaft prägendes Gebäude handelt und die Geltungsdauer deshalb nicht verlängert werden kann.
Diese Meinung teilte das Gremium jedoch mehrheitlich nicht und erteilte zum Antrag mit 8:4 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. Eine endgültige Entscheidung obliegt nunmehr dem Landratsamt.böp