Stephanskirchen – „Der Antrag auf Nutzungsänderung für die Asylbewerberunterkunft liegt seit 11. April vor“, sagt Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) und lässt dabei keine Emotion erkennen. Er spricht im Bau- und Planungsausschuss von „36 Beherbergungsräumen mit 101 Betten“, wie es in dem Antrag heißt. Damit sind nur die bewohnten Zimmer gemeint, dazu kommen noch Aufenthaltsräume, Küchen, Bäder und anderes mehr.
Mietvertrag längst unterzeichnet
Damit kommt das Verfahren um die Dauerunterkunft für 100 Menschen ins Rollen. Nur fünf Wochen, nachdem die Pläne des Landratsamtes bekannt wurden. Der Landkreis Rosenheim regelt im Auftrag der Regierung von Oberbayern die Unterbringung von Flüchtlingen. Er hat mit dem Besitzer der Immobilie, der mit dem letzten Nutzer nicht identisch ist, einen mehrjährigen Mietvertrag unterzeichnet. Das bestätigte Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes, schon Anfang März auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. Er teilte auch mit, dass der Vermieter das Gebäude Hofmühlstraße 34 entsprechend umbauen werde. Das Vorhaben des Landkreises stieß in Stephanskirchen von Beginn an auf Widerstand. Kommunalpolitiker und Verwaltung sehen die Unterbringung von so vielen geflüchteten Personen an einem einzigen Standort sehr kritisch. Vor neun Jahren, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, reagierte die Gemeinde unter ihrem damaligen Bürgermeister Rainer Auer schnell, baute über den ganzen Ort verteilt zwölf Häuser für Flüchtlinge. Auch die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchteten, leben im gesamten Ortsbereich. Und so dezentral hätte es die Gemeinde gerne auch in Zukunft. „Die Verwaltung wird daher dem Gemeinderat vorschlagen, eine Nutzung der Gewerbeimmobilie in der Hofmühlstraße als Flüchtlingsunterkunft abzulehnen, sobald ein entsprechender Antrag vorgelegt wird“, kündigte Mair Anfang März an. Nun hat der Immobilienbesitzer den Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Behandelt wird er in der Gemeinderatssitzung am 30. April. Natürlich wird die Verwaltung die Ablehnung des Antrags vorschlagen, so Mair, „was für das Landratsamt nicht wirklich überraschend kommt.“
Infoabend erst
nach Ratsbeschluss
Überrascht waren die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses vom Zeitpunkt der Behandlung. Denn ein von Mair angekündigter Informationsabend für die Stephanskirchner findet erst am Dienstag, 7. Mai, um 19 Uhr im Rathausfoyer statt. Also eine Woche nach der Gemeinderatssitzung. „Das geht leider nicht anders“, so Mair. Denn anders als bei anderen Bauanträgen hat die Gemeinde in diesem Fall laut der Bayerischen Bauordnung nur eine Behandlungsfrist von einem Monat nach Eingang des Antrags. In der Kürze der Zeit wäre ein Infoabend nicht zu organisieren gewesen.
Stephan Mayer (Parteifreie Bürger) setzte sich akustisch gegen das empörte Murmeln seiner Ausschusskollegen durch und fragte, ob die Dauerunterkunft denn auch Thema der Gemeinderatsklausur am 20. April sein werde. Erst da ließ Mair Emotionen durchscheinen. Es kam ein ebenso trockenes wie energisches „Oh, ja!“