Söchtenau – Der Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf einer bereits bestehenden Garage war Thema der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Schwabering. Dort können auf einen entsprechenden Antrag hin ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsleiter zugelassen werden. Zur angrenzenden Waldfläche wird im Bebauungsplan ein Abstand von 20 Meter gefordert, der laut Antrag unterschritten wird. Da dort befindliche größere Bäume mittlerweile entfernt wurden und nur noch kleinwüchsiger Baumbestand vorhanden ist, sahen die Räte für eine Befreiung von dieser Festsetzung kein Problem. Da auch die für eine geplante Grenzbebauung erforderlichen Erklärungen der Nachbarn vorliegen, stimmten die Gemeinderat 12:0 für den Beschluss.böp