Stephanskirchen – Wohnraum ist in Stephanskirchen knapp. Da wird auch mal ein Bebauungsplan geändert. In der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ging es um einen recht abgelegenen Ortsteil.
Die Änderung beantragte ein Paar, das am Winterhollerweg in der Lauterbacher Filze ein in die Jahre gekommenes Haus abreißen und dafür zwei Gebäude mit je 110 Quadratmetern, verbunden mit einer Garage, bauen möchte. Die Häuser sollen zwei Handbreit höher werden als eigentlich erlaubt und auch die Dachneigung weicht um ein paar Grad ab.
Städtebaulich sei das denkbar, so Christian Hausstetter von der Verwaltung. Zumal im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits einige Änderungen mit dem Ziel der Nachverdichtung vorgenommen wurden. Die im Westen des Grundstücks festgesetzte Grünfläche, die der Gemeinde wichtig ist, bleibt erhalten.
Steffi Panhans (SPD), Dritte Bürgermeisterin, stellte fest, dass aufgrund der großen Vorgärten am Winterhollerweg noch einige Nachverdichtung möglich sei. Das fände sie bei einer Splittersiedlung nicht so gut. Stephan Mayer (Parteifreie Bürger) sah auch, dass durch die Bebauungsplanänderung potenziell Baurecht am Winterhollerweg geschaffen wird.
Aber Nachverdichtung sei nun mal ein zunehmend wichtiges Thema. Das Motto „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ funktioniere in diesem Zusammenhang nicht. Mit dem trockenen Hinweis „wir haben halt nicht mehr die Verhältnisse der 60er- und 70er-Jahre“ beendete Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) die Diskussion. Der Ausschuss stimmte der Änderung des Bebauungsplans „Winterhollerweg“ zu, vorausgesetzt, es kommt eine Vereinbarung bezüglich der Übernahme der Planungskosten durch die Antragstelle zustande.